Doch volle Subvention für dezimierte Parteien

Die nach Spaltung und Austritten dezimierten Rumpffraktionen von FPÖ und Team Stronach im Salzburger Landtag bekommen doch wieder die volle Parteienförderung. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Gesetz auf, mit dem das Land Salzburg das abstellen wollte.

Im Jänner hatte der Salzburger Landtag das neue Parteienförderungsgesetz beschlossen, um eine Lücke in der Regelung davor zu schließen. Denn durch die Spaltung der Salzburger FPÖ in die Freie Partei Salzburg (FPS) von Karl Schnell und die FPÖ im Juni 2015 musste das Land die Förderung doppelt ausbezahlen. Mit der Gesetzesänderung sollte die Parteienförderung nur jenen zukommen, die auch tatsächlich im Landtag arbeiten und abstimmen.

Salzburger Landtag

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FPÖ und Team Stronach bekommen volle Parteienförderung, auch wenn sie nur noch mit jeweils einem Abgeordneten im Landtag vertreten sind

Beschwerde von FPÖ und Team Stronach erfolgreich

Doch gegen diese Neuregelung erhoben FPÖ und Team Stronach beim VfGH Beschwerde - und bekamen jetzt recht. Die Begründung des Höchstgerichtes: Die Änderung sei zwar nicht generell ungültig, doch der Zeitpunkt dieser Gesetzesänderung sei nicht erlaubt. Das Geld stehe einer Partei in genau dem Ausmaß zu, wie sie nach der letzten Landtagswahl mit Abgeordneten im Landtag vertreten war. Und bei der Wahl im Mai 2013 waren es eben noch sechs Freiheitliche und drei Stronach-Abgeordnete.

In der Zwischenzeit verließ aber der Großteil dieser Abgeordneten ihre ursprünglichen Parteien. Diese Mandatare sitzen jedoch weiterhin im Landtag - als freie Abgeordnete oder als Vertreter der neu gegründeten FPS von Ex-FPÖ-Chef Karl Schnell oder der Salzburger Bürgergemeinschaft (SBG) von Landesrat Hans Mayr. Für die FPÖ ist die einzig verbliebene Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser, für das Team Stronach sitzt nur noch Helmut Naderer im Landesparlament.

Gesetzesänderung mit nächster Wahl

Mit dem Urteil bekommen ab jetzt sowohl die FPÖ als auch das Team Stronach wieder die volle Parteienförderung für sechs bzw. drei Abgeordnete, auch wenn sie nur mehr jeweils einen haben.

Diese Regelung dürfte bis zur nächsten Landtagswahl gelten, die für Mai 2018 geplant ist. Denn die Regierungskoalition von ÖVP und Grünen betonte am Freitag, dass die jetzt vom VfGH gekippte Gesetzesnovelle zum nächsten zulässigen Zeitpunkt noch vor der Wahl beschlossen werden soll. Sie soll dann ab Beginn der nächsten Legislaturperiode gelten.

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