Bahnhofs-Bombenalarm: Täterin freigesprochen

Wegen einer vermuteten Bombendrohung beim Salzburger Hauptbahnhof ist Freitag eine 21-Jährige in Salzburg vor Gericht gestanden. Die geständige Deutsche wurde „im Zweifel“ vom Vorwurf des „Landzwangs“ freigesprochen.

Eine Reinigungskraft hatte am 19. Jänner 2015 in einem Waggon zwei Zettel mit der Aufschrift „Bombe!“ und „Zünder“ gefunden. „Das war im Spaß“, sagte die Angeklagte am Freitag dem Gericht.

Harte Vorwürfe der Anklage

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon ausn, dass durch diese Aktion ein großer Personenkreis von mindestens 800 Menschen in Angst und Schrecken versetzt worden ist. Der Bahnsteig, an dem der Regionalzug stand, und eine Halle wurden an jenem Montagabend eineinhalb Stunden lang abgeriegelt. Erst als klar war, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, und ein Sprengstoffexperte Entwarnung gab, konnte auch der zwischenzeitlich eingestellte Zugverkehr wieder aufgenommen werden.

Bombendrohung am Hauptbahnhof

ORF

Einsatzkräfte der Polizei beim Hauptbahnhof am 19. Jänner 2015

Fingerabdruck führte zur Verdächtigen

Ein sichergestellter Fingerabdruck führte die Ermittler auf die Spur der deutschen Staatsbürgerin, gegen die noch ein Verfahren in einer anderen Sache anhängig ist. „Ich wollte das alles nicht“, zeigte sich die Beschuldigte zum Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Christian Ureutz, tatsachengeständig. Sie sei damals mit einer Freundin mit dem Zug von München nach Salzburg gefahren. Aus Langeweile hätten sie geblödelt und sich mit Spielen wie „Himmel und Hölle“ die Zeit vertrieben. Dazu verwendeten sie Zettel und Werbefolder.

Aus „Spaß“ wurde Ernst

Aus Spaß habe sie das Wort „Bombe“ auf ein DIN-A4 großes Blatt geschrieben, schilderte die Mutter von zwei Kleinkindern. Ihre Freundin habe gemeint, „da brauchst auch einen Zünder dazu“, und habe ein Eck heruntergerissen und das Wort „Zünder“ darauf geschrieben. Bevor sie den Waggon als letzte verließen, hätten sie die bekritzelten Zetteln in den Mistkübel ihres Sitzbereiches geworfen. Es könnte sein, dass etwas daneben gefallen sei.

Schöffen hatten Zweifel an Tatvorsatz

„Über den Auffindungsort gibt es keine konkrete Feststellung“, sagte Verteidiger Robert Morianz. Der Zettel mit der Aufschrift „Bombe!“ sei vermutlich vor dem Mistkübel oder zwischen die Sitzreihen gefallen. Die 21-Jährige habe nicht die Absicht gehabt, einen Bombenalarm auszulösen. Der Schöffensenat hatte Zweifel an einem Tatvorsatz der Frau, deshalb erfolgte der - noch nicht rechtskräftige - Freispruch.

Die Beschuldigte habe jedenfalls gemerkt, welche Folgen diese Blödelei nach sich ziehe, verwies der Vorsitzende auf das Strafverfahren gegen die bisher unbescholtene Frau. Sie habe für die Zukunft hoffentlich daraus gelernt, dass das nicht so gescheit war, sagte Ureutz. Das Delikt Landzwang ist in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

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