Waldbrände: Regeln für Sonnwendfeuer

Wegen der großen Trockenheit müssen landesweit alle Sonnwendfeuer angemeldet werden. Wer sich mit offenen Flammen zu nahe an oder in Wälder wagt und gegen das Verbot verstößt, der riskiert hohe Strafen.

Seit wenigen Tagen gilt im ganzen Bundesland Salzburg eine neue Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaften. In der Nähe von Wäldern darf kein offenes Feuer gemacht werden. Gleiches gilt für Latschenfelder und Bergwaldbestände in Almregionen oder im Hochgebirge.

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Bayerisches Rotes Kreuz

Nächtlicher Waldbrand beim Thumsee in Grenznähe zu Salzburg

Bei Gemeinde oder Feuerwehr anmelden

Wer ein Sonnwendfeuer plant, muss dieses bei der örtlichen Feuerwehr oder bei der Gemeinde anmelden. So könnten auch Fehlalarme vermieden werden, heißt es bei den Einsatzkräften. Und im Ernstfall wissen diese dann genau, wo sie hinfahren müssen.

Hunderte Sonnwendfeuer soll es trotz der Trockenheit in den nächsten Tagen geben. Helmut Lugstein vom Landesfeuerwehrkommando betont, dass es insgesamt keine erhöhte Alarmbereitschaft gebe: „Aber unsere Feuerwehren sind grundsätzlich immer einsatzbereit.“
Jeder Veranstalter muss neben der Meldepflicht die landesweit geltenden Vorschriften beachten, wonach Feuermachen in der Nähe von Wäldern streng verboten ist.

Fast 8.000 Euro Geldstrafe möglich

Die Gefährdung hängt auch von Wind und Bodentrockenheit ab. Eine genaue Einschränkung, die in Metern gemessen werden könnte, kann es nicht geben. Verstöße gegen Verbot und Verordnung werden jedenfalls teuer, so der Feuerwehrmann: „Es drohen Geldstrafen von bis zu 7.720 Euro oder bis zu vier Wochen Ersatzhaft.“

Außerhalb und in deutlicher Distanz zu Waldrändern ist das Abbrennen von Feuern erlaubt, aber höchste Vorsicht sei geboten, heißt es.

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