Lokführer getötet, Ermittlungen eingestellt

Im Herbst 2016 ist in Hallwang (Flachgau) ein Lokführer tot auf den Gleisen der Westbahnstrecken gefunden worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nun eingestellt. Es habe kein sorgfaltswidriges Verhalten gegeben.

In den frühen Morgenstunden des 27. September hielt sich der 38-jährige Oberösterreicher im Führerstand eines Güterzuges auf, der von Linz in Richtung Salzburg-Hauptbahnhof fuhr.

Älterer wollte aussteigen

Den Zug gelenkt hat sein Kollege, der ebenfalls aus Oberösterreich stammt. Der 51-Jährige ließ den im Bezirk Braunau wohnenden 38-Jährigen mitfahren, weil dessen Zug ausgefallen war, und er nach Hause wollte. Den Ermittlungen zufolge vereinbarten die beiden Lokführer, dass der jüngere im Gemeindegebiet von Hallwang aussteigen kann - er hatte darum gebeten.

„Nach dem Auffindungsort der Leiche und der streckenbezogenen Auswertung der Fahrtaufzeichnung verließ der später Verunglückte das abbremsende Triebfahrzeug bereits zu einem Zeitpunkt, als das Fahrzeug etwa eine Geschwindigkeit von 30 km/h aufwies“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner: „Dabei dürfte er zu Sturz gekommen sein, wurde von Waggons des eigenen Güterzuges erfasst und tödlich verletzt.“

Zweiter Lokführer sah den Kollegen nicht mehr

Unmittelbar bevor der Zug zum Stillstand kam, blickte der Beschuldigte aus dem Führerstand nach hinten. Er konnte seinen Kollegen aber nicht mehr wahrnehmen. „Dieser lag bereits in einem von dort nicht mehr einsehbaren, zurückliegenden Bereich der Gleiskörper“, erläuterte der Staatsanwalt. Die Leiche entdeckte der Lokführer eines entgegenkommenden Zuges.

Aussteigen auf offener Strecke erlaubt

Umfassend geführte Ermittlungen hätten gezeigt, dass dem Beschuldigten kein sorgfaltswidriges Verhalten zur Last gelegt werden könne, sagte Holzleitner. Nach den - zur Zeit des Unglücks - geltenden Vorschriften sei aus betrieblichen Gründen sowohl die Mitfahrt eines Kollegen am Führerstand als auch das Aussteigen auf offener Strecke erlaubt gewesen.

„Da sich beim hier verwendeten Triebfahrzeug die Türe zum Betreten und Verlassen des Fahrzeugs etwa im Bereich der Fahrzeugmitte und somit nicht bei einer der beiden Führerstände befindet, war es dem Beschuldigten schon grundsätzlich nicht möglich, das vorher abgesprochene Aussteigen des Mitfahrers im Bereich Hallwang unmittelbar zu überwachen.“ Beide Männer waren zum Unfallzeitpunkt Triebwagenführer der Österreichischen Bundesbahnen.

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