Finderlohn für ehrliche Taxlerin offen

Die ehrliche Taxilenkerin, die in Salzburg 20.000 Euro Bargeld in ihrem Auto gefunden und zur Polizei gebracht hat, hat Anspruch auf Finderlohn. Allerdings erklären sich weder Fundamt noch Polizei dafür zuständig.

Zwar heißt es gemeinhin oft, dem Finder gebühren zehn Prozent Finderlohn, wenn Wertgegenstände oder Geld gefunden wird. Das sei aber ein weit verbreiteter Irrtum, erklärt der Leiter des Fundamts im Salzburger Magistrat, Franz Schefbaumer.

Das Gesetz regle zwar die Höhe der Belohnung - fünf Prozent des Wertes bei Vergessen und zehn Prozent nach einem Verlust -, doch der Finderlohn verringere sich, sobald es sich um mehr als 2.000 Euro handelt. „Hier gibt es jeweils nur die Hälfte des Finderlohns. Das heißt in unserem Fall wären das zwischen 550 - bei einer vergessenen Sache - und 1.100 Euro bei einer verlorenen Sache“, sagt Schefbaumer.

Taxlerin findet 20.000 Euro

ORF

Wie geht es weiter für die ehrliche Taxlerin?

Finderin muss sich mit Besitzer einigen

So müssen sich die Finderin und der Besitzer des Geldes nun selbst einigen, wie hoch der Finderlohn ausfallen soll. Nur falls eine Einigung scheitere, müsse ein Gericht entscheiden, sagt Schefbaumer.

Der 79-jährige Besitzer des Geldes wollte sich nicht öffentlich über seinen Verlust äußern. Fundamt-Mitarbeiterin Petra Walker schildert allerdings, wie der Mann mit einer Begleiterin das Kuvert mit den 20.000 Euro abgeholt hat: „Sie waren richtig glücklich über die Ehrlichkeit der Finderin und dass es gut ausgegangen ist.“

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