Bedingte Haft für Aktion mit „Nazi-Drachen“
Der Mann ließ laut Anklage am 4. November 2016 mitten in der Stadt Salzburg zusammen mit einem 22-jährigen Freund einen Drachen mit „Nazi“-Symbolen steigen. Der Beschuldigte nahm das Urteil des Geschworenengerichtes an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, teilte der Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) mit.
Polizei Salzburg
Der mit einem roten Stift beschmierte Drache, den die zwei jungen Männer vom Müllnersteg in die Luft fliegen ließen, sorgte für Aufsehen unter den Passanten. Einige von ihnen alarmierten per Notruf die Polizei. Auf dem Flugobjekt aufgezeichnet waren die Zahl 88, ein Synonym für „Heil Hitler“, weiters ein eisernes Kreuz, ein Hakenkreuz und SS-Runen.
Zwei Jahre Haft für Hauptbeschuldigten
Der bereits einschlägig vorbestrafte 22-Jährige wurde wegen dieser Causa bei einem Prozess am 9. März 2017 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g zu zwei Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt. Er zeigte sich vor den Geschworenen geläutert und entschuldigte sich für die „spontane Aktion“, die er jedoch unter Alkoholeinfluss begangen habe.
Sein 21-jähriger „Komplize“ zeigte sich am Donnerstag umfassend und reumütig geständig. Er wurde auch wegen versuchten Diebstahls schuldig gesprochen. Eine Bewährungshilfe wurde angeordnet.
Links:
- Flugdrachen mit Nazi-Symbolen: Unbedingte Haft (salzburg.ORF.at; 9.3.2017)
- Männer ließen Drachen mit NS-Symbolen steigen (salzburg.ORF.at; 4.11.2016)