Aiderbichl-Prozess: Ex-Pfleger verurteilt
Gut Aiderbichl
Der 44-jährige Angeklagte soll laut Anklage gedroht haben, kompromittierende Fotos von Aufhauser zu veröffentlichen, wenn er kein Geld bekomme. Der Mann wies aber auch im Prozess diese Vorwürfe zurück - er beteuerte, den Erpresserbrief nicht verfasst zu haben. Vor Gericht wurde dazu noch die Assistentin von Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber als Zeugin einvernommen. Damit sollten Ungereimtheiten bei der Öffnung des Briefes geklärt werden.
Die Richterin sah am Mittwoch jedoch ausreichend Beweise dafür, dass der Kroate die Tat begangen hat. Dieser habe neben einer Reihe von SMS, die er während eines Heimaturlaubes an Ehrengruber schrieb, auch den einseitigen Brief am Computer verfasst, ausgedruckt und mit drei Seiten Fotos verschickt. „Der Angeklagte war in Geldnot und wollte ein Darlehen von Ehrengruber, das er nicht bekommen hat“, so die Richterin. Sie verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von 20 Monaten.
ORF
Verteidiger mit Zweifeln
Verteidiger Kurt Jelinek meldete Bedenkzeit an: „Ich sehe das anders, als es die Richterin gesehen hat. Ich werde mich mit meinem Mandanten in den nächsten Tagen besprechen, und wir werden überlegen, ob wir Rechtsmittel anmelden oder nicht.“ Jelinek vermutete, dass der Pfleger möglicherweise ein zu gutes Naheverhältnis zu Aufhauser entwickelte, was Ehrengruber missfallen habe. Der Angeklagte hatte behauptet, Aufhauser habe ihm während eines Klinikaufenthaltes einen Anteil seines Vermögens und ein Auto versprochen.
Zugleich betonte Jelinek erneut, dass sich die SMS-Nachrichten und der Erpresserbrief sprachlich nicht decken. Der Brief enthalte weniger Rechtschreibfehler und eine gewähltere Formulierung. Die Richterin sah darin keinen Widerspruch. Der Prozess habe gezeigt, dass der Angeklagte über gute Deutschkenntnisse verfüge: „Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, den Brief mit Unterstützung oder Übersetzer im Internet zu verfassen.“ Den Vorwurf, Ehrengruber habe ihm Geld für sexuelle Handlungen an Aufhauser geboten, habe der Angeklagte schon am ersten Prozesstag abgeschwächt.
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Ex-Pfleger von Michael Aufhauser verurteilt
Der ehemalige Pfleger des Gut-Aiderbichl-Gründers Michael Aufhauser wurde am Mittwoch verurteilt - wegen versuchter Erpressung.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Strafrahmen für versuchte Erpressung beläuft sich auf bis zu fünf Jahre. Als strafmildernd für den Kroaten wurde angerechnet, dass er bereits ein Teilgeständnis abgelegt hatte und kein Geld geflossen war. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Links:
- Aiderbichl-Prozess vertagt (salzburg.ORF.at; 29.3.2017)
- Aiderbichl: Ex-Pfleger könnte angeklagt werden (salzburg.ORF.at; 28.11.2016)
- Fall Aiderbichl: Staatsanwaltschaft ermittelt (salzburg.ORF.at; 28.9.2016)