Strengere Raumordnung: Regierung einigt sich

Die Landesregierung von ÖVP, Grünen und SBG hat sich auf ein schärferes Raumordnungsgesetz geeinigt. Es soll Ortskerne stärken, Bauland mobilisieren, Spekulation und illegale Zweitwohnsitze besser bekämpfen.

Seit Jahren wurde debattiert, geplant und entworfen. Nun haben die politischen und fachlichen Streitereien vieler Beteiligter offenbar ein Ende. Die Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes liegt im Entwurf nun fertig auf dem Tisch und wurde von den Salzburger Regierungspartnern am Montagabend offiziell abgesegnet: Bauland soll künftig nur noch befristet ausgewiesen werden, für unverbaute Parzellen muss eine Abgabe bezahlt werden. Das soll die Bodenspekulation und Preistreiberei bekämpfen. Auch das Problem mit den vielen Zweitwohnsitzen - besonders in Wintersportgebieten - soll mit dem neuen Gesetz besser als bisher eingedämmt werden.

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Was kommt nun bei der Raumordnung?

ORF-Redakteur Karl Kern hat sich den letztgültigen Entwurf für das neue Raumordnungsgesetz genauer angesehen.

Das Regelwerk soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten. Bauland wird dann nur mehr auf zehn Jahre befristet sein und danach automatisch wieder zu Grünland werden. Damit soll verhindert werden, dass Baugründe zum Spekulationsobjekt werden und brach liegen bleiben.

918 Hektar Bauland ungenutzt

Wie groß die Notwendigkeit zu einem gesetzlichen Riegel in diesem Bereich ist, zeigt die Tatsache, dass im Bundesland Salzburg 918 Hektar ausgewiesenes Bauland (Stand Frühjahr 2015) ungenutzt sind. Würden diese mit einer Geschoßflächenzahl von 0,7 verbaut - wie für Reihen- oder Doppelhäuser durchaus üblich - würde dieser Grund rund 160.000 Menschen ein Dach über dem Kopf geben, wenn pro Bewohner eine Wohnfläche von rund 40 Quadratmetern angenommen wird.

Ab 860 Euro Gebühr pro Jahr

Künftig muss für bereits gewidmetes Bauland, das nicht bebaut wird, nach fünf Jahren eine jährliche Abgabe an die Gemeinde bezahlt werden, weil dieser ja Kosten für die Bereitstellung von Infrastruktur - etwa Kanal oder öffentliche Einrichtungen - entstehen. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf kann diese Frist auf maximal 15 Jahre erstreckt werden. Will der Grundeigentümer die Abgabe nicht bezahlen, kann er die Rückwidmung beantragen. Die Abgabe beträgt für Gründe von 501 bis 1.000 Quadratmeter 860 bis 1.400 Euro pro Jahr (je nach Region des Bundeslandes) und steigt dann in dieser Größenordnung alle 700 Quadratmeter.

Keine riesigen Einkaufszentren mehr

Erreicht werden soll mit dem neuen Gesetz auch eine Stärkung der Ortskerne. Neue Handelsgroßbetriebe auf der „grünen Wiese“ sind künftig nicht mehr erlaubt, und bei Nahversorgern wird auf die Zahl der Bewohner im Nahbereich geachtet. Weiters soll die überörtliche Planung mehr Gewicht bekommen. Damit nicht jede Gemeinde in der Raumordnung nur ihre „eigenen Brötchen“ bäckt, soll die Abstimmung und Zusammenarbeit der Kommunen verstärkt werden. Dazu müssen die Regionen in eigenen Programmen festlegen, wie sie sich entwickeln wollen, etwa im Bereich der Siedlungsstruktur, der Wirtschaft oder in Sachen Verkehr.

Illegale Zweitwohnsitze bekämpfen

Auch beim vor allem in touristischen Gebieten großen Problem der Zweitwohnsitze soll das neue Gesetz den Hebel ansetzen. Diese Wohnungen und Häuser stehen oft den Großteil des Jahres leer, verursachen Infrastrukturkosten und treiben die Grund- und Wohnpreise für die heimische Bevölkerung in teils unleistbare Höhen. Künftig werden alle Gemeinden mit einem Anteil an Nicht-Hauptwohnsitzen von über 16 Prozent als sogenannte Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden ausgewiesen. Von den 119 Salzburger Gemeinden sind das 82, darunter auch die Landeshauptstadt.

Versteigerung von illegalen Wohnsitzen

In all diesen Gemeinden sind Zweitwohnungen nur mehr in eigens ausgewiesenen Gebieten erlaubt. Zur Kontrolle erhalten die Kommunen auch das Recht, von Wohnungseigentümern den Nachweis der Wohnnutzung einzufordern. Sollten illegale Zweitwohnungen entdeckt werden, reicht die Strafandrohung bis hin zur Versteigerung der Liegenschaft.

Die Landesregierung hat sich unter der Federführung von Ressortchefin LHStv. Astrid Rössler (Grüne) für das neue Raumordnungsgesetz viel Zeit genommen und vor allem die Bürgermeister und Gemeinden intensiv eingebunden. Der Gemeindeverband hat dem vorliegenden Gesetzesentwurf zugestimmt.

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