Nach Anzeige gegen Laun: Keine Ermittlungen

Nach der Anzeige gegen den Salzburger Weihbischof Andreas Laun wegen dessen Äußerungen in einem Hirtenbrief von März 2017 steht jetzt fest, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleitet.

Der im März im katholischen Internetmagazin www.kath.net veröffentlichter „Hirtenbrief“ von Laun hatte dem 74-Jährigen eine Anzeige der Salzburger Homosexuelleninitiative (HOSI) bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht. Laun hatte in dem Brief gegen die „Gender-Ideologie“ und Homosexuelle gewettert. Die Staatsanwaltschaft leitet jedoch kein Ermittlungsverfahren ein.

Der scheidende Weihbischof hatte Homosexuelle als „irgendwie gestörte Männer und Frauen, die anatomisch eine kleine Missbildung haben oder eine sexuelle Anziehung zum eigenen Geschlecht verspüren“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Anfang Mai von der HOSI eingebrachte Sachverhaltsdarstellung, die in Richtung des Vorwurfs der Verhetzung geht, geprüft.

„Anfangsverdacht nicht ausreichend“

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei mangels Anfangsverdachtes einer von Amtswegen zu verfolgenden, gerichtlich strafbaren Handlung abgesehen worden, erklärte der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Donnerstag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Andreas Laun, Weihbischof von Salzburg

APA/Erwin Scheriau

Sorgt mit seinen Aussagen regelmäßig für Aufregung: Weibischof Andreas Laun

Auch in Deutschland stieß der Hirtenbrief auf Kritik. Medienberichten zufolge hatten vier SPD-Politiker die Staatsanwaltschaft Berlin mit der Aufforderung eingeschaltet, sie solle über ein Rechtshilfeersuchen eine strafrechtliche Verfolgung von Laun sowie des katholischen Internetmagazins in Österreich erreichen. Das Portal helfe mit der Veröffentlichung des Laun-Textes, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anzustacheln.

Dechanten distanzierten sich von Brief

Die katholischen Dechanten in Salzburg hatten sich von dem „Hirtenbrief“ Launs distanziert. Seine Aussagen seien „ausschließlich persönliche Meinung des Autors“, hieß es dazu.

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