Vermisstenfall: Verdächtiger bleibt in U-Haft

Im Ermittlungsverfahren um den vermissten Geschäftsmann Roland Krenn (Bild) stellt der Anwalt eines Hauptverdächtigen keinen Antrag auf Enthaftung seines Mandanten. Dieser komme auch so bald frei, so der Verteidiger.

Der verdächtige Musiker aus dem Flachgauer Seengebiet ist seit genau zwei Wochen in Untersuchungshaft. Beweismittel, eine belastende Aussage und vor allem das von den Ermittlern erstellte Bewegungsprofil der Mobiltelefone haben zu seiner Verhaftung wegen Mordverdachtes geführt. Der Mann bestreitet alle Vorwürfe.

„Keine Rede von erdrückenden Beweisen“

Trotzdem wird sein Rechtsanwalt Franz Essl keine Rechtsmittel einlegen. Es werde keinen Enthaftungsantrag an das Oberlandesgericht Linz geben, so Anwalt Franz Essl: „Ich könnte Haftbeschwerde einlegen. Ich bin aber davon überzeugt, dass es gelingt, entlastende Verfahrensergebnisse zu erlangen und früher noch zu einer Enthaftung zu kommen – als zuzuwarten, bis das Oberlandesgericht Linz entscheiden wird. Mein Mandant hat überhaupt kein Motiv. Es gibt bestimmte Momente, die dafür sprechen, dass mein Mandant mit dem Verschwinden von Dr. Roland Krenn in Verbindung gebracht werden kann. Aber von einer erdrückenden Beweislage kann keine Rede sein.“

Weitere Verdächtige, einer auf der Flucht

Staatsanwaltschaft, Landesgericht und Kriminalisten sehen das ganz anders. Der 23-Jährige bleibe in Untersuchungshaft. Ein Salzburger Wirt, gegen den im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Roland Krenn ebenfalls ermittelt wird, ist auf freiem Fuß. Und ein dritter Verdächtiger aus Deutschland sei auf der Flucht, so die Ermittler.

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