Hitlergrüße nicht gemeldet: Offizier muss zahlen

Im Prozess gegen einen Heeresoffizier wegen Amtsmissbrauches hat Donnerstag das Landesgericht Salzburg entschieden. Für eine Diversion muss der Angeklagte 3.500 Euro zahlen, weil er Hitlergrüße eines Soldaten nicht angezeigt habe.

Der Offizier hat es unterlassen, einen Unteroffizier wegen dessen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz anzuzeigen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er von der rechtsextremen Gesinnung des Soldaten gewusst, aber wegen großen „Arbeitsanfalles“ keine Anzeige erstattet habe.

Offizier verweist auf chaotische Zustände

In der Kompanie sei es „drunter und drüber“ gegangen, es sei auch zu Raufereien gekommen. Er habe unzählige Strafanzeigen erstattet, auch Disziplinarverfahren eingeleitet, erklärte der Beschuldigte am ersten Prozesstag am 2. August 2016 gegenüber dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Günther Nocker.

Mit Hitlergrüßen salutiert

Staatsanwalt Mathias Haidinger warf dem Bataillonskommandanten vor, dass er es als Beamter des Bundesheeres und Disziplinarvorgesetzter des Soldaten bewusst unterlassen habe, entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung eine Anzeige einzubringen. Der Soldat soll in einer Kaserne und bei einem Katastropheneinsatz mehrmals mit dem Hitlergruß salutiert haben. Er wurde deshalb im Dezember 2015 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten nach dem Verbotsgesetz (Paragraf 3g) nicht rechtskräftig verurteilt. Der Unteroffizier hatte bei dem Prozess in Salzburg seine Unschuld beteuert. Er meinte, die Anschuldigungen seien eine Retourkutsche von einigen seiner Kollegen gewesen.

Bei Bezahlung wird Verfahren eingestellt

Wenn nun der Bataillonskommandant die Geldbuße von 3.500 Euro bezahlt, ergeht der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft, die zu dem Diversionsangebot keine Erklärung abgegeben hat, kann gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde erheben. Ansonsten werde das Verfahren eingestellt, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger. Der Kommandant wäre dann nicht vorbestraft.

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