Polizisten wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Zwei Polizisten haben sich am Donnerstag am Landesgericht wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten müssen. Der Prozess wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Wissensstand über gesetzliche Regelungen und die Ausbildung der zwei beschuldigten Polizisten im angeklagten Tatzeitraum soll noch geklärt werden. Die Staatsanwältin hat dazu Beweisanträge gestellt. Die beiden Beamten sollen vier Ermittlungsverfahren nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.

„Vier Verfahren nicht weitergeleitet“

Die beiden Beschuldigten sind 51 und 57 Jahre alt, versahen zwischen 2009 und 2015 ihren Dienst in einer Polizeiinspektion im Flachgau. In diesem Zeitraum sollen sie vier Ermittlungsverfahren nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dadurch gegen das Gesetz verstoßen haben.

Bei den Verfahren handelt es sich um ein gestohlenes Kennzeichen und um einen Streit wegen einer nicht funktionierenden Wasserleitung samt einer angeblich ausgesprochenen Drohung. Des Weiteren sollen die zwei Beamten einen Autokauf eines Sohnes, mit dem die Mutter nicht einverstanden war, und einen Konflikt wegen widerrechtlichen Parkens nicht weitergeleitet haben. Die beiden Angeklagten gaben bei der Verhandlung am Donnerstag an, dass sie der Meinung waren, dass an den Fällen nichts dran sei.

Angeklagter fühlte sich zu wenig geschult

Der 51-jährige Hauptbeschuldigte rechtfertigte sich am Donnerstag damit, dass die Schulungen zur neuen Strafprozessordnung nicht ausreichend waren. „Im Prinzip ist alles so gelaufen wie bisher. Wenn der Sachverhalt zu einem Fall abgeklärt war und sich herausgestellt habe, dass da nichts dran ist, und der Vorgesetzte das auch so gesehen habe, sei das in einem Aktenvermerk abgelegt worden. Da ist nichts verschwunden. Ich war der Meinung, das ist erledigt“, betonte der Salzburger vor Gericht.