Todeslenker: Zurechnungsfähigkeit weiter unklar

Im Fall des Unfall-Lenkers der in Leogang (Pinzgau) ungebremst in ein entgegenkommendes Auto gerast ist, liegt nun ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Fahrers vor. Die Verteidigung fordert jedoch ein weiteres Gutachten.

Es gebe keinen Hinweis auf eine Zurechnungsunfähigkeit des Lenkers, heißt es in dem neuro-psychiatrischen Gutachten, das der Salzburger Staatsanwaltschaft vorliegt, sagte Sprecher Robert Holzleitner am Mittwoch.

Die Frage der Zurechnungsfähigkeit könne derzeit aber noch nicht abschließend beantwortet werden, erklärt Holzleitner: „Die diesbezüglichen Begutachtungen sind noch nicht abgeschlossen.“ Die Verteidigung wird noch ein weiteres neuro-psychiatrisches Gutachten einer Wiener Psychiaterin und Neurologin einholen um Aufschluss über den geistigen Zustand des Fahrers zu bekommen.

Mordverdacht: Fahrer weiterhin in Untersuchungshaft

Der beschuldigte Lenker, ein 42-jähriger Norweger, befindet sich wegen des Verdachts des Mordes weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Er sei extrem gefährlich gefahren und habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers „ernstlich für möglich“ gehalten - mehr dazu in: Mordverdacht nach schwerem Unfall (salzburg.ORF.at; 3.3.2017)

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