Unterschiedliche Strafen auf Stadtautobahn

Wer auf der Westautobahn (A 1) bei Salzburg geblitzt wird, zahlt für das gleiche Delikt unterschiedlich hohe Strafen. So kosten zehn km/h im Lieferinger Tunnel 20 Euro, wenige Meter außerhalb 50 Euro. Grund dafür ist der Luft-80er.

Für viele Autofahrer die in die Radarfalle tappen, ist diese Regelung völlig unverständlich. Doch im Tunnel gilt eine andere Gesetzeslage als draußen. Denn während drinnen die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Tempolimit vorschreibt, gilt außerhalb des Tunnels das Immissionsgesetz Luft (IG-L) und dieses sieht höhere Strafen vor.

Für die Landtagsabgeordneten Helmut Naderer vom Team Stronach und Marlies Steiner-Wieser (FPÖ), ein Misstand der behoben gehört. Für ein und dasselbe Delikt das zweieinhalbfache zahlen, das sehen sie nicht ein und forderten am Mittwoch im Landtag eine Angleichung der Strafhöhen.

Spanne könnte sogar noch größer werden

Doch Verkehrs-Landesrat Hans Mayr (SBG) winkt ab. Er selbst sei auch gegen die unterschiedlichen Strafhöhen, kündigte aber an, dass die Spanne zwischen einem Organ-Mandat laut StVO und IG-L sogar noch größer werde: „Ich habe informell die Mitteilung bekommen, dass der Bund die Strafe von 50 auf 90 Euro erhöhen will“, sagt Mayr.

Dem Umweltministerium zufolge handelt es sich dabei allerdings lediglich um einen Maximalstrafrahmen. Dieser wird an das allgemeine Verwaltungsstrafrecht angeglichen. Wie hoch die Strafen dann tatsächlich sein wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.

Das Land muss sich bei der Strafhöhe an diesen Gesetzesrahmen halten, profitiert aber auch auch von den höheren Strafen beim Luft-80er. Allein für heuer werden Einnahmen von 4,1 Millionen Euro erwartet. Trotzdem wurde der Bund heute aufgefordert, eine Angleichung der Strafhöhen zu prüfen.