„Goldprofessionell“-Skandal: Chef enthaftet

Im mutmaßlichen Betrugsskandal um die Salzburger Firma Goldprofessionell Austria, der von der Staatsanwaltschaft untersucht wird, ist der Ex-Geschäftsführer wieder auf freiem Fuß.

Der von Verteidiger Lukas Kollmann vertretene 49-Jährige wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen „gelindere Mittel“ enthaftet.

Bewährungshilfe angeordnet

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstagnachmittag bestätigte, wurde dem gebürtigen Deutschen die Weisung erteilt, nicht mehr im Finanzsektor oder im Bereich der Vermögensverwaltung tätig zu sein. Er muss aber bis Ende dieser Woche eine bezahlte Beschäftigung nachweisen oder sich beim AMS arbeitslos melden. Zudem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet.

Geld von Kunden für andere Zwecke verwendet?

Gegen Torsten K. und Matthias L. - dieser war Prokurist der im November 2016 in die Insolvenz geschlitterten Goldprofessionell Austria - wird wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Sie sollen von zumindest 2012 bis Juni 2016 mehr als 2.200 Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz hinters Licht geführt haben. Die WKStA geht von einem Schadensbetrag von zumindest fünf Mio. Euro aus.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, ihre Opfer zum Abschluss von so genannten Edelmetallsparplänen verleitet zu haben, wobei sie die ihnen zum Ankauf von Gold und Silber überlassenen Gelder zu einem Gutteil anderweitig - nämlich für private Zwecke - verwendet haben sollen.

Ex-Prokurist weiter in Untersuchungshaft

Während der frühere Prokurist Matthias L. weiter in U-Haft sitzt, hält das Wiener Landesgericht bei Torsten K. eine vorerst fünfmonatige Haft für ausreichend. Der Aufenthalt im Gefängnis habe auf den „gesellschaftlich voll integrierten Beschuldigten (...) großen Eindruck gemacht“, heißt es im Enthaftungsbeschluss. Der 49-Jährige wirke durch das „erstmals verspürte Haftübel offenkundig persönlich belastet“. Deshalb kommt die zuständige Richterin zu dem Schluss, dass bei ihm nicht mehr zwangsläufig Tatbegehungsgefahr anzunehmen sei. Er müsse sich allerdings den Weisungen gemäß verhalten.