Kritik an Tierschutzgesetz: Anbindehaltung bleibt

Die vergangene Woche vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Tierschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin, Kühe in Ausnahmefällen angebunden zu halten. Tierschützer hatten gefordert die Anbindehaltung zu verbieten.

Knapp 4000 Milchbauern gibt es im Bundesland Salzburg, bei der Hälfte von ihnen leben die Kühe in Anbindehaltung. Das bedeutet, dass sie dennoch an mindestens 90 Tagen Freigang auf der Weide oder auf der Alm haben müssen. Tierschützer wollten diese Regelung kippen, doch sie ist auch im neuen Tierschutzgesetz verankert. Es beinhaltet sogar ein Ausnahmeregelung die ermöglicht, Kühe an 365 Tagen im Jahr anzubinden - etwa wenn räumliche und bauliche Grundvoraussetzungen für einen Freigang fehlen.

Kühe in Anbindehaltung

ORF

Kühe in Anbindehaltung

Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Eßl verteidigt die Ausnahmeregelung. Sie betrifft in Salzburg rund 200 Betriebe, sagt Eßl: „Ich glaube wir haben eine vernünftige Lösung gefunden. Es ist leicht an einem Schreibtisch Idealvorstellungen zu entwickeln, beim Bauern hängt das aber mit seiner Existenzgrundlage zusammen. Wenn er keine Möglichkeit hat Auslauf und Weidegang zu ermöglichen, müssen Ausnahmebestimmungen gelten“.

Landwirte haben sich durchgesetzt:

Auch viele Bauern befürworten die Anbindehaltung. Darunter auch Archebauer Thomas Strubreiter aus Scheffau (Tennengau). Er sieht in der Anbindung kein Problem, wenn die Rinder im Gegenzug im Sommer auf die Alm kommen und auch sonst die Möglichkeit zum Auslauf haben: „Dieses System ist für uns besser, weil auch rangniedrigere Tiere bei der Fütterung ihre Ruhe haben. Es macht die Tierbetreuung einfacher und das Tier gewöhnt sich dadurch besser an den Menschen, wenn es regelmäßig in den Auslauf gelassen werden“.

Das neue Tierschutzgesetz wird vermutlich im Mai in Kraft treten. Landwirte, die eine Ausnahmeregelung von der Anbindehaltung beanspruchen, haben bis Ende 2019 Zeit, das zu melden.