Kostenbeitrag: VfGH-Urteil gegen Uni
Die entsprechende Verordnung des Rektorats hat der VfGH aufgehoben. Repetitorien sind Lehrveranstaltungen, in denen als Vorbereitung auf eine Fachprüfung der Prüfungsstoff wiederholt wird. Die Uni Salzburg hebt dafür einen Unkostenbeitrag von 20 Euro pro Semesterstunde ein. Sie argumentierte unter anderem damit, dass der Besuch der Repetitorien für die Studenten nicht verpflichtend und damit eine freiwillige Zusatzleistung der Uni sei.
Höchstrichter mit klarer Ansage
Das sieht der VFGH anders: "...Ein Regelstudium erfasst nicht nur jene im konkreten Studienplan für die Absolvierung des Studiums verpflichtend vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sondern darüber hinaus auch jene Lehrveranstaltungen, die - vertiefend, ergänzend oder wiederholend - zum in den Studienplänen (Curricula) verpflichtend vorgegebenen Lehrangebot hinzutreten. Auch sie sind Bestandteil des Regelstudiums und unterliegen damit den dargestellten Anforderungen, was ihre Finanzierung anlangt."
„Repetitorien müssen frei zugänglich sein“
Damit müssen auch die Repetitorien - so wie das Studium an sich - ohne Studienbeiträge zugänglich sein, solange der Gesetzgeber den Unis eine autonome Einhebung nicht erlaubt, argumentiert der VfGH. Dazu verwies er auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2013, wonach die staatliche Verantwortung für die Finanzierung der Regelstudien ein wesentliches Merkmal öffentlicher Universitäten sei. Dies schließe eine autonome Befugnis zur Einhebung von Studienbeiträgen durch die einzelne Universität aus.
Seit dem Wintersemester 2013/14 müssen laut Festlegung des Gesetzgebers an den Unis nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten - das sind rund 15 Prozent aller Studenten. Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger das Doppelte. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen.