Nazi-Web: Fünf Jahre Haft für Moderator

Geschworene haben Donnerstag in Salzburg einen 52-Jährigen zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. Er soll Moderator eines illegalen Nazi-Netzwerks im Internet und Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen sein.

Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen „Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung“. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Salzburger vor, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen „Thiazi-Forums“ im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben.

Holocaust geleugnet, NS-Regime verherrlicht

Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen „Wolke“ und dem Synonym „Betreuer 6“ den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.

30.000 registrierte Nutzer im Nazi-Web

Das 2012 von den Behörden geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.

Der bisher unbescholtene 52-Jährige hatte zum Prozessauftakt am Dienstag erklärt, selbst keine Zeile verfasst zu haben. Er habe die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen: „Ich habe keine Anmeldung und keinen Account“, sagte er.

Beschuldigter sagt, er sei nicht „Wolke“

Er kenne den Verfasser der Postings zwar persönlich, dieser wolle aber anonym bleiben. Damit sich „Wolke“ im Forum unerkannt registrieren konnte, habe er diesem seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der Angeklagte und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel.

Im Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft.

Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.