Illegale Doppelstaatsbürger: 16 Fälle seit 2014

Lediglich 16 Fälle von unerlaubter Doppelstaatsbürgerschaft hat das Land Salzburg in den letzten drei Jahren angezeigt. Wie viele Doppelstaatsbürger es tatsächlich gibt, wissen die Behörden aber nicht. Die Kontrolle ist sehr schwierig.

In den vergangenen drei Jahren deckte das Referat für Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg 16 Fälle von unerlaubten Doppelstaatsbürgerschaften auf: Darunter waren sechs Türken, drei US-Amerikaner und zwei Deutsche. Wie viele Doppelstaatsbürger es in Salzburg tatsächlich gibt, wisse niemand, sagte Michael Bergmüller, Leiter des Landesreferates, gegenüber dem ORF.

Andere Staaten wenig auskunftsfreudig

Laut Gesetz ist es so, dass ein ausländischer Staatsbürger, der die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, seinen bisherigen Pass abgeben muss. Ob sich aber zum Beispiel ein ehemaliger Türke, der Österreicher geworden ist, später wieder um die türkische Staatsbürgerschaft bemüht, erfahren die österreichische Behörden nicht - nicht einmal auf Nachfrage bei den türkischen Kollegen, bedauert Bergmüller. Das sei nicht nur in der Türkei so - auch viele andere Länder würden sich in der dieser Frage wenig bis gar nicht kooperativ verhalten.

Das Land Salzburg dürfe die Staatsbürgerschaften nicht kontrollieren - das könne nur die Polizei, so Bergmüller. Doch die Polizei sei Sache Innenministeriums, also des Bundes. Die Kritik von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) an mangelnden Kontrollen der Bundesländer gehe also ins Leere, betont der Referatsleiter.

Doppelstaatsbürger nur in einigen Fällen legal

Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt das österreichische Recht nur in Ausnahmefällen: Wenn zum Beispiel ein Österreicher eine Türkin heiratet, dann haben die gemeinsamen Kinder Anspruch auf beide Staatsbürgerschaften. Zwei Staatsbürgerschaften werden auch bewilligt, wenn sie im Interesse des Landes sind (Promis) oder der Antragsteller besondere Gründe vorweisen kann.

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