Geschützte Blumen: Sammlern droht Strafe

Einem Salzburger, der in Bayern Schneeglöcken ausgegraben und in seinem Garten wieder eingesetzt hatte, droht eine Geldstrafe. Auch in Österreich steht diese Blume unter Naturschutz, ein kleiner Handstrauß darf aber gepflückt werden.

Schneeklöckchen sind die ersten Frühlingsboten, die den Waldboden bedecken. Fälschlicher Weise wird auch die Frühlings-Knotenblume als Schneeglöckchen bezeichnet. Beide zählen in Salzburg zu den geschützten Pflanzen. Dass bedeutet, dass es verboten ist, sie auszugraben und umzupflanzen - lediglich ein Handstrauß darf gepflückt werden.

Schneeglöckchen

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Schneeglöckchen sind die ersten Frühlingsboten, aber streng geschützt

Der strenge Schutz gilt aber auch für andere Frühlingspflanzen, erklärt der Landesleiter der Berg- und Naturwacht in Salzburg, Alexander Leitner. „Dieser Schutz gilt zum Beispiel auch für die Palmkätzchen, die von Anfang Februar bis Ende April teilweise geschützt sind. Die Palmkätzchen stellen nämlich die erste Bienenweide für heimische Bienen dar und als solche brauchen wir sie sehr dringend.“

Umweltbewusstsein der Naturbesucher gestiegen

Die Berg- und Naturwacht kümmert sich im Land Salzburg um die Überwachung der Schutzbestimmungen. Das Umweltbewusstsein der Naturbesucher ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen - Verstöße kommen selten vor, sagt Bernhard Müller von der Berg- und Naturwacht.

geschützte Blumen

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Insgesamt ist das Umweltbewusstsein der Naturbesucher gestiegen

„Wenn man die Menschen darauf aufmerksam macht, dass eine Pflanze unter Naturschutz steht und man davon nur einen Handstrauß pflücken darf, dann halten sich die Leute in der Regel auch daran. Und viele bedanken sich, obwohl sie es wahrscheinlich auch vorher schon gewusst haben. Es gehört ja zu unseren Hauptaufgaben, aufzuklären und zu informieren.“

Strafen bis zu 15.000 Euro

Die Disziplin spiegelt sich auch in der geringen Zahl von Anzeigen nach dem Pflanzenschutzgesetz wider - es gibt höchstens zehn Fälle pro Jahr. In diesen Fällen können die Strafen allerdings saftig ausfallen und reichen bis knapp 15.000 Euro. Da ist es wohl besser, die Schneeglöckchen bleiben dort wo sie hingehören - in den Frühlingswald.

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Geschützte Blumen: Sammlern droht Strafe

Naturbesuchern, die geschützte Blumen pflücken, drohen teils saftige Strafen. Das Umweltbewusstsein sei in jüngster Zeit aber gestiegen, sagen Experten der Naturwacht.

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