Höchststrafe für „Badewannenmord“

Mit zwei Schuldsprüchen hat der Prozess gegen zwei junge Syrer geendet, die einen 30-jährigen Mann getötet haben sollen. Der mutmaßliche Haupttäter wurde wegen Mordes, Raubes und versuchter Erpressung zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Es ist die Höchststrafe für den 19-jährigen Syrer, der gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Komplizen den Serben gefesselt, beraubt und erwürgt haben soll. Gegen den Komplizen wurde wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung eine Haftstrafe von zwölf Jahren verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt verzichtete zwar auf Rechtsmittel, die beiden Verteidiger gaben aber keine Erklärung ab.

Raubmordprozess

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Der angeklagte 19-Jährige bekam die Höchststrafe

Gutachten bestärkte Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage auch durch ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestärkt worden. Demzufolge ist der Serbe erstickt, weil ihm über einen längeren Zeitraum die Luftröhre abgedrückt wurde.

Der Prozess gegen die beiden Männer dauerte zwei Tage. Der Hauptangeklagte gestand beim Prozessauftakt, den Mann in den Schwitzkasten genommen zu haben. Der Zweitangeklagte soll das Opfer geschlagen und gefesselt und ihm außerdem Bankomatkarte und Handy abgenommen haben. Dann sei der Syrer geflüchtet, um Geld abzuheben, sagten die Ermittler.

Währenddessen soll der Hauptangeklagte weiter mit dem Überfallenen gekämpft und ihn so fest gewürgt haben, dass der Mann erstickte - mehr dazu in Prozess um mutmaßlichen Raubmord (salzburg.ORF.at; 7.3.2017). Der mutmaßliche Haupttäter beteuerte immer wieder, dass er das Opfer nicht töten wollte. Er habe den Serben berauben wollen, weil dieser ihm sexuelle Avancen gemacht habe.

Verlorene Asylkarte führte zu den Tätern

Die Tat ereignete sich am 9. Juli 2016. Damals war der Serbe gefesselt in seiner Badewanne gefunden worden. Nach der Tat hatten die jungen Männer unzählige Kleidungsstücke des Toten in fünf bis sieben Müllsäcke gestopft und abtransportiert. Sie ließen sich mit einem Taxi in die Unterkunft des Hauptbeschuldigten nach Puch (Tennengau) fahren - mehr dazu in Toter in Badewanne: Mordalarm (salzburg.ORF.at; 10.7.2016).

Der Zweitangeklagte hatte beim Überfall in der Wohnung seine Asylkarte verloren, weshalb die Polizei rasch auf seine Spur gelangte. Drei Tage nach der Tat wurde er bei der Einreise nach Deutschland in Freilassing festgenommen. In der Tasche entdeckten die Ermittler dann auch die Bankomatkarte des zweiten Angeklagten, der wenig später ebenfalls festgenommen wurde. Beide trugen beim Aufgriff Kleidung des Opfers.