Vorwürfe schwer zu prüfen: Freundin misshandelt?

Die Vorwürfe gegen einen Studenten aus Kasachstan, er habe seine Freundin schwer misshandelt, haben sich Mittwoch beim Landesgericht als schwer überprüfbar erwiesen. Die Beweise seien dünn, sagt der Verfahrenshelfer.

Es steht Aussage gegen Aussage in diesem Prozess. Der 23-jährige Kasache soll seine Freundin - ebenfalls aus Kasachstan - mit heißem Wasser besprüht, sie dabei verletzt und in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt haben. Beide studieren Biologie in Salzburg.

Diese Vorwürfe der Frau und ihre Anzeige bei der Polizei - laut Gerichtsakt zwei Monate nach der mutmaßlichen Tat - sind Basis für diese Anklage. Der beschuldigte Student weist die Vorwürfe zurück.

Verteidiger: „Verletzungen nicht feststellbar“

Rechtsanwalt Andreas Donabauer, Verteidiger und Verfahrenshelfer des 23-Jährigen, sagt: „Die Polizei hält im Abschlussbericht fest, dass Verletzungen bei der Frau nicht feststellbar seien. Die Frau hat auch kein Attest von einem Arzt. Es wäre logisch, dass man bei einer solchen Verletzung einen Arzt aufsucht.“

Was eine Brandblase auf der Stirn der Frau betrifft, so sagt der Mann, dass ihm damals der Wasserkocher hinuntergefallen sei, und so das heiße Wasser auf die Stirn seiner Freundin gespritzt sei. Deshalb geht der Verteidiger davon aus, dass es sich um einen Beziehungsstreit handelt.

Nötigung gegen Betreiber von Eisdiele?

Es gibt noch einen weiteren Vorwurf gegen den Kasachen, der vom Gericht verhandelt werden muss: Er soll dem Arbeitgeber seiner Freundin damit gedroht haben, dessen Eisdiele abzubrennen, wenn die Frau dort noch länger beschäftigt sei. Jedenfalls erstattete auch dieser Unternehmer gegen den 23-Jährigen eine Anzeige. Dazu sagt der Verteidiger des Angeklagten, der Betreiber des Eisgeschäftes habe sich selbst in die junge Frau „verschaut“. Deshalb soll der Kasache eifersüchtig geworden sein.

Beschuldigter beantragt Dolmetscher

Der Prozess ist Mittwoch vertagt worden, weil der Beschuldigte über seinen Anwalt einen Dolmetscher beantragt hat. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.