Anklage gegen Schaden rechtswirksam

Die im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal erhobene Anklage gegen den Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sowie sieben weitere ehemalige und aktive Politiker und Beamte ist seit Mittwoch rechtskräftig.

Das teilte die Sprecherin des Salzburger Landesgerichtes Martina Pfarrkirchner am Mittwoch mit: „Es sei bis zum Ablauf der Frist kein Einspruch bei Gericht eingelangt“, die Anklage sei damit rechtskräftig.

Seite aus der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Heinz Schaden, Othmar Raus, Monika Rathgeber und andere Landesbedienstete

ORF/Peter-Paul Hahnl

Auszug aus der Anklageschrift gegen hochrangige Politiker und Beamte

Noch offen ist indes der Antrag des Anwaltes des ehemaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus (SPÖ), das Verfahren an das Landesgericht Linz zu delegieren. Eine diesbezügliche Entscheidung muss das Oberlandesgericht Linz treffen. Der Antrag wurde weitergeleitet.

Swap-Geschäfte: 4,8 Millionen Euro Schaden

Die Anklagen gegen Heinz Schaden, sowie sieben weitere ehemalige und aktive Politiker und Beamte, betrifft einen Nebenaspekt des 2008 aufgekommenen Salzburger Finanzskandals. Das Land Salzburg hat bereits 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte offenbar ohne Gegenleistung von der Stadt Salzburg übernommen. Dadurch soll dem Land ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden sein, heißt es in der Anklage - mehr dazu in Finanzskandal: Anklage gegen Schaden (salzburg.ORF.at; 1.2.2017).

Neben Bürgermeister Schaden und Raus, sind auch der heutige Magistratsdirektor, der ehemalige Leiter der Finanzabteilung des Landes, Eduard Paulus, der städtische Finanzdirektor sowie die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, und ihr damaliger Mitarbeiter im Referat angeklagt.

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