Haftstrafe nach Drogenscheingeschäft
Das geplatzte Drogenscheingeschäft vom 18. Dezember 2015 in Eugendorf (Flachgau) hat am Dienstag einen Schöffensenat in Salzburg erneut beschäftigt. Nachdem ein 26-jähriger Albaner wegen Beitrags zum schweren Diebstahl bereits zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, stand nun ein 30-jähriger Albaner wegen Raubes vor Gericht. Er wurde am Dienstag wegen schweren Diebstahles zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Davon wurden fünf Monate unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Drogenscheingeschäft vor Fastfoodlokal gescheitert
Weder Staatsanwalt Matthias Haidinger noch Verteidiger Leopold Hirsch haben eine Erklärung abgegeben. Das Gericht glaubte dem Angeklagten, er habe das „Vorzeigegeld“ gestohlen und keine Gewalt angewendet. Deshalb wurde der Mann auch nicht wegen Raubes verurteilt. Die Geldübergabe für den Ankauf von sieben Kilogramm Heroin spielte sich in einem Auto vor einem Schnellimbissrestaurant in Eugendorf ab.
Angeklagter gesteht, Geld „genommen zu haben“
Der 30-Jährige setzte sich neben einen verdeckten Ermittler der Polizei auf den Beifahrersitz. Staatsanwalt Haidinger schilderte, dass der Albaner zwei Geldbündel genommen, einen Schein mit einem UV-Stift auf seine Echtheit geprüft und das Bargeld auf seinen Oberschenkel abgelegt habe. Als der Ermittler das „Vorzeigegeld“ wieder nehmen wollte, habe ihm der Albaner einen heftigen Stoß gegen den Oberkörper versetzt und sei mit dem Geld geflüchtet.
„Fußballspieler“ hängt Polizisten bei Verfolgung ab
Der bisher unbescholtene Angeklagte stellte eine Tatbeteiligung nicht in Abrede und bekannte sich des Diebstahls der 102.000 Euro für schuldig. Er habe aber keine Gewalt angewendet und sagte: „Ich habe ihn nicht angefasst. Er hat mir das Geld in die Hand gegeben, ich bin dann nur weggelaufen“, so der 30-Jährige. Seinem Verteidiger zufolge wurde er deshalb für die Tat engagiert, weil er als Fußballspieler eine gute Kondition aufwies und als Stürmer schnell laufen konnte.
Verdächtiger per EU-Haftbefehl geschnappt
Nicht nur die Geldübergabe war für die Polizei schiefgelaufen. Der Albaner stürmte Richtung Autobahn davon, stürzte zwei Mal und versteckte sich laut dem Verteidiger in einer Tonne. Das Aufgebot an Polizisten, die wegen des Drogendeals in der Nähe Stellung bezogen hatten, konnte den Flüchtenden nicht einholen. Der Gelegenheitsarbeiter wurde erst ein knappes Jahr später, am 16. November 2016, aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Griechenland festgenommen.
Gericht: Widersprüchliche Angaben der Ermittler
Die 102.000 Euro „Steuergeld“, wie Rechtsanwalt Hirsch betonte, sind nach wie vor verschwunden. Der 30-Jährige sagte am Dienstag zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, er habe das Geld während seiner Flucht vor der Polizei verloren. Zudem entschuldigte er sich für die Tat und meinte, das sei ein großer Fehler gewesen. Der Albaner war mit dem 26-jährigen Landsmann zu dem Deal in Eugendorf gefahren. Der Komplize war danach mit einem Auto geflüchtet, aber bald gefasst worden.
Dieser Hilfsarbeiter wurde am 13. Jänner 2017 in Salzburg bereits zu zwölf Monaten teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt. Vom Vorwurf des Drogenhandels wurde der 26-Jährige im Zweifel freigesprochen. Der damalige Richter ortete widersprüchliche und falsche Angaben von Vertrauenspersonen der Polizei und involvierten Polizisten. Der 30-jährige Albaner wurde wegen Drogenhandels gar nicht angeklagt.
Malversationen bei Führungsoffizier
Der Prozess gegen den 26-Jährigen hatte ein schiefes Licht auf Polizisten und Vertrauenspersonen geworfen. Der damalige Vorsitzende kritisierte die Rolle des Führungsoffiziers, dem zwei Vertrauenspersonen unterstellt waren. Sie sitzen wegen des Verdachtes des Drogenhandels derzeit in Untersuchungshaft. Der Offizier habe falsche Berichte an die Staatsanwaltschaft und das Gericht abgegeben und auch teilweise falsch ausgesagt, erklärte der Richter.
Polizist rechtfertigt sich mit „Ermittlungstaktik“
Der Führungsoffizier rechtfertigte sich damit, er habe aus ermittlungstaktischen Gründen falsche Angaben gemacht, weil er Vertrauenspersonen schützen wollte. Der Drogenfahnder des Landeskriminalamtes Salzburg wurde von den Verteidigern des 26-Jährigen, Lukas Kollmann und Kurt Jelinek, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz angezeigt. Die Anwälte sprachen von einer „unzulässigen Tatprovokation“ und einem „Skandal“. Auch der verdeckte Ermittler wurde angezeigt. Um dem Anschein einer Befangenheit zu entgehen, wurde der Akt von der Staatsanwalt Linz an die Staatsanwaltschaft St. Pölten delegiert.
Links:
- Prozess: Drogenfahnder sagte falsch aus (salzburg.ORF.at; 14.01.2017)
- Drogenermittler Geld gestohlen: Prozess (salzburg.ORF.at; 05.10.2016)