Nationalpark: Wegefreiheit bleibt

Die befürchtete Einschränkung der Wegefreiheit im Nationalpark Hohe Tauern im Oberpinzgau wird nicht kommen. Politik, Nationalparkverwaltung und Alpinvereine einigten sich am Dienstag bei einer Aussprache.

Die Wegefreiheit im Ober- und Untersulzbachtal in Neukirchen (Pinzgau) bis hinauf zu den weitläufigen Gipfelbereichen des Großvenedigers und der vergletschterten Nachbarberge bleibt erhalten. Sämtliche Formen des Sommer- und Winterbergsteigens sind auch weiterhin möglich. Darauf einigten sich am Dienstag Landesregierung und Nationparkverwaltung bei einem Krisengespräch.

„Wir haben heute bewusst eine Passage aus der Verordnung herausgenommen. Hier ging es um die Benützung der markierten Wege und Steige. Dieser Absatz wird wieder herausgenommen, um Interpretationsspielraum zu reduzieren, der zuvor für Unsicherheit gesorgt hat“, sagte die zuständige grüne Landesrätin und Nationalparkreferentin Astrid Rössler.

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Nationalpark: Wegefreiheit bleibt

Die befürchtete Einschränkung der Wegefreiheit im Nationalpark Hohe Tauern wird nicht kommen. Das Gebiet ist auch in Zukunft frei begehbar.

Alpenverein mit Lösung zufrieden

Nach dem Krisengespräch am Dienstag zeigte sich Brigitte Slupetzky, Vorsitzende des Alpenvereins Salzburg, zufrieden. „Wir haben das erreicht, was wir wollten, die freie Begehbarkeit im Nationalpark wurde uns heute zugesichert und auch schriftlich festgehalten.“

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Gerald Lehner

Großer Geiger im Herbst in direkter Nachbarschaft zum Venediger zwischen Obersulzbachtal und Osttirol

Alpinvereine und Mineraliensammler waren besorgt

Das Land hat im Ober- und Sulzbachtal mit EU-Geld große Grundstücke gekauft, um Sonderschutzgebiete „frei von menschlichen Eingriffen“ zu schaffen. Alpinisten und Mineraliensammler übten danach heftige Kritik an der geplanten Landesregierungsverordnung. Sie sahen die Wegefreiheit in Gefahr - mehr dazu in: Nationalpark: Angst um Wegefreiheit (salzburg.ORF.at; 17.2.2017).

Untersulzbachtal

ORF

Blick ins Untersulzbachtal

Das geplante Sonderschutzgebiet hätte bedeutet, dass nur mehr die Begehung markierter Steige erlaubt sei, Unternehmungen im freien Gelände wären dadurch untersagt gewesen. Kritiker befürchteten, dass traditionelle und neue Anstiege auf dem Großvenediger, dem Großen Geiger und anderen Bergen in der Region dadurch nicht mehr möglich gewesen wären.

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