Justizwache will Dienstwaffe auch privat

Neben Polizisten solle es auch Justizwachebeamten erlaubt sein, die Waffe privat dabeizuhaben. Das will die ÖVP im Salzburger Landtag. Polizisten haben Rechtsanspruch darauf, auch außerhalb des Dienstes eine Waffe führen zu dürfen.

Die Justizwachebeamten sprechen nun von der Notwendigkeit für mehr Sicherheit. Das Ziel sei es, sich und die Familie vor Bedrohungen zu schützen, denn diese gebe es im Alltag der Justizwache immer wieder, sagt dazu der Gewerkschaftsvorsitzende der Justizwachebediensteten, Christian Kircher. Er will, dass es seinen Kollegen ebenso wie den Polizisten erlaubt ist, eine Waffe auch privat zu führen.

Polizeibeamten dürfen das seit Anfang Jänner nach einer Novelle des Waffengesetzes. Die Salzburger ÖVP argumentiert nun, dass dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gestärkt werde.

Kritik von Rechtsanwälten und Gewaltschutzzentren

Kritik an der Novelle gab es allerdings von der Vertretung der Rechtsanwälte gegeben, und auch Gewaltschutzzentren warnen vor Straftaten im privaten Bereich. Die Gewerkschaft der Justizwachebeamten hält dagegen, die Mitarbeiter hätten eine entsprechende Ausbildung und müssten auch jedes Jahr nachweisen, dass sie mit der Waffe umgehen können. Eine Änderung des Waffengesetzes ist allerdings nur mit Beschluss des Nationalrates in Wien möglich.