Sex mit 13-Jähriger: Familienvater verurteilt

Wegen Sex mit einer 13-Jährigen auf einer Jagdhütte im Pongau ist Donnerstag ein 34-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der verheiratete Familienvater war bei dem Prozess geständig.

Nach einer Geburtstagsfeier im Mai 2015 bot der 34-Jährige der Tochter eines Freundes an, sie zu einer Unterkunft zurückzufahren, in der mehrere Gäste übernachten sollten. Die damals 13-Jährige nahm an und willigte in der Jagdhütte offenbar auch in den sexuellen Kontakt ein, der dann zwischen den beiden stattfand.

Eltern des Mädchens hatten Anzeige erstattet

Über die Sommermonate führen der 34-Jährige und das Mädchen dann so etwas wie eine Beziehung. Als diese schließlich auseinanderging, erstatteten die Eltern des Mädchens Anzeige bei der Polizei. Ob sie davor etwas von der Liaison wussten, ist nicht bekannt.

Bei dem Prozess am Donnerstag war der Angeklagte umfassend geständig: „Es tut mir leid, was passiert ist“, sagte er zur Richterin. Er habe auch gewusst, dass das Mädchen noch unmündig war.

Schmerzensgeld in bar bezahlt

Die Vorsitzende des Schöffensenats verhängte eine Strafe von 15 Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Erschwernisgründe hatte das Gericht keine festgestellt. Der Verteidiger legte während der Verhandlung das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro in bar auf den Tisch des Opferanwaltes. Laut Staatsanwalt war die Beweislage erdrückend. Der Verurteilte ist verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder.