Polizistin schwer verletzt: Haft für 20-Jährigen

Ein 20-jähriger Asylwerber aus Somalia ist Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und anderer Delikte zu 18 Monaten Haft - zum Teil auf Bewährung - verurteilt worden. Er hatte eine Polizistin schwer verletzt.

Die 30-jährige Frau erlitt Prellungen und zwei blutende Wunden am Kopf, die genäht werden mussten. Der 20-jährige Asylwerber wurde bei dem Prozess am Salzburger Landesgericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft, davon sechs Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung, räuberischen Diebstahls, Diebstahls und Nötigung sowie wegen Einbruchsdiebstahls und tätlichen Angriffs gegen einen Beamten schuldig gesprochen.

Angeklagter beschuldigte Polizistin

Der Angeklagte zeigte sich zu Beginn des Prozesses zu den (Einbruch-)Diebstählen geständig, nicht aber zur Körperverletzung. Er habe in jener Nacht am 31. Juli 2016 mit dem Bus zu einer Caritas-Unterkunft zurückkehren wollen, sich dann nicht mehr ausgekannt und deshalb wissen wollen, wie er zum Bahnhof komme, sagte der Angeklagte bei dem Prozess.

Die Frau habe ihn vor dem Haus mit der flachen Hand geschlagen. Und weil nicht nur er, sondern auch sie betrunken gewesen sei, sei sie „150 Mal“ auf den Boden gefallen. Daher würden auch ihre Verletzungen stammen. „Ich habe sie nicht geschlagen“, beteuerte der zum Tatzeitpunkt noch 19-Jährige der vorsitzenden Richterin.

Frau war 29 Tage im Krankenstand

Doch als die Richterin nachhakte und den Beschuldigten mit dem Anklagevorwurf konfrontierte, wonach er der Frau ins Gesicht geschlagen hatte, diese zu Boden stürzte und Zeugen beobachteten, wie er auf ihrem Rücken gesessen sei, lenkte er nach einer Unterredung mit seinem Verfahrenshelfer ein. „Ja, ich bekenne mich schuldig. Ich bitte um Vergebung“, zeigte er Reue.

Nachbarn hatten damals die Schreie der Frau gehört. Sie holten die Polizei und hielten den Verdächtigen fest, bis die Beamten eintrafen. Die Verletzte befand sich 29 Tage im Krankenstand, deshalb forderte die Landespolizeidirektion einen Schadensersatz-Zuspruch in Höhe von 2.946,98 Euro.

Bei Diebstählen Gerangel mit Tankwart

Der Mann hatte damals 2,24 Promille Alkohol im Blut, war aber laut Staatsanwältin zurechnungsfähig. Die Anklage lastete ihm auch an, dass er im Vorjahr aus zwei Tankstellenshops in der Stadt Salzburg Getränke, darunter eine Wodkaflasche, und ein Fahrrad gestohlen haben soll.

Am 24. August habe er den Tankwart, der ihn festhalten wollte, mit einer Bierflasche bedroht. Beim zweiten Diebstahl am 13. November, bei dem es ebenfalls zu einem Gerangel mit dem Tankwart gekommen war, habe er sich gegen die Festnahme gewehrt.

Beamtin verwies auf Notwehr

Vor Gericht meinte der Angeklagte noch, er habe vergangenen Sommer wegen seiner schwierigen Lebenssituation immer wieder Alkohol getrunken, dabei sei er „außer Kontrolle“ geraten. Wegen des Übergriffs auf die Polizistin wurde zunächst gegen den Mann auch wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt. Dieses Verfahren wurde aber mangels Beweisen eingestellt.

Die Ermittlungen gegen die Beamtin wegen Körperverletzung - auch der Asylwerber hatte Verletzungen erlitten - wurden ebenfalls eingestellt. Ihre Notwehr-Version war glaubhaft.

Von Bayern nach Österreich zurückgeschickt

Der 20-Jährige kam 2014 nach Österreich, sein Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 24. August 2016 reiste er illegal nach Deutschland. Er wurde in Bayern wegen unerlaubter Einreise festgenommen und aufgrund eines europäischen Haftbefehls im Oktober nach Salzburg ausgeliefert.

Links: