Stallpflicht: Ab 25. Februar keine Freilandeier

Ab 25. Februar müssen Flachgauer Hendlbauern mit Freilandhaltung ihre Eier als billigere Bodenhaltungs-Eier verkaufen. Die EU verbietet Ausnahmen. Wegen der Gefahr von Vogelgrippe gilt für Hühner derzeit Stallpflicht.

In zwei Wochen läuft für alle Hendlbauern im Flachgau, die Freilandhaltung betreiben, eine zwölfwöchige Frist ab. Bisher durften sie ihre Produkte noch als Freiland-Eier verkaufen, obwohl die Hühner wegen der Vogelgrippe-Gefahr im Stall bleiben müssen.

Hühner im Stall

ORF

„EU schreibt andere Deklarierung vor“

Am Ablauf der Schonfrist habe auch ein Gespräch im Landwirtschaftsministerium am Mittwochabend nichts mehr geändert, sagt der Salzburger Landesveterinärdirektor Josef Schöchl, der in Wien mit am Tisch saß: “Leider sind die Vermarktungsnormen der EU so. Deshalb müssen die Freilandeier bei solchen Bedingungen als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden.“

Ausnahmen seien laut EU-Recht nicht möglich, bedauert Schöchl. Hendlbauern verlieren pro Freiland-Ei nun vier Cent. Bei größeren Liefermengen kann das pro Monat durchaus ein paar tausend Euro pro Bauernhof ausmachen.

Land will mit Zahlungen einspringen

Schöchl stellt aber Hilfe in Aussicht: „Es dürfte eine finanzielle Unterstützung des Landes für betroffene Landwirte geben. Landesrat Schwaiger hat hier Zustimmung signalisiert.“

Freiland-Hendlbauern außerhalb des Flachgaues dürfen ihre Eier noch länger als Freilandeier verkaufen. Der 25. Februar gilt nur für den Flachgau. Für das übrige Österreich wurde die Stallpflicht erst im Jänner verhängt, womit die zwölfwöchige Frist auch erst im April endet.

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