Prozess gegen Gerichtsgutachter: Richterin befangen?

Im Prozess gegen einen Psychologen und umstrittenen Ex-Gerichtsgutachter in Salzburg sagen Privatbeteiligte, die Richterin sei zugunsten des Angeklagten befangen. Sie stellten nun einen Ablehnungsantrag. Die Frau arbeite selektiv.

Der laufende Prozess gegen den 53-jährigen Angeklagten könnte sich wegen des Befangenheitsantrages weiter verzögern. Acht Privatbeteiligte haben ihn am 6. Februar beim Landesgericht gestellt. „Das Verfahren wird ohne Notwendigkeit verschleppt“, ärgert sich einer der Privatbeteiligten.

Seit Jahren heftige Kritik an dem Gutachter

Der Vater eines Sohnes war nach einer Scheidung im Obsorge-Verfahren selbst vom Angeklagten begutachtet worden. „Der Gutachter hat vor Gericht gesagt, dass er für jedes Gutachten sechs bis acht Stunden Gespräche geführt hat und darüber auch Zeitaufzeichnungen am Diktafon habe. Die Gespräche haben bei manchen Privatbeteiligten aber oft nur eine Stunde gedauert. Warum wird vom Gericht hier nicht die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert?“

Wild umstrittene Gutachten

Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. „Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.“ Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt: „Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.“

Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr an den anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr: „Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.“

Willkür, Textbausteine, Väter benachteiligt?

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess.

Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.

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