Finanzskandal: Prozess in Linz gefordert

Der Prozess wegen der Übertragung von Finanzswaps von der Stadt auf das Land Salzburg solle nicht in Salzburg, sondern in Linz stattfinden. Das beantragte der Anwalt eines der Angeklagten, des Ex-Landesfinanzreferenten Othmar Raus (SPÖ).

Gerald Ruhri, Anwalt von Raus, brachte am Montag einen Deligierungsantrag beim Landesgericht Salzburg ein. Darin forderte er als Prozessort für das Verfahren statt Salzburg Linz, weil die Distanz vom Ort der politischen Tätigkeit das Maß an Objektivität erhöhen könnte, so der Anwalt zur APA: „Für uns ist Salzburg für dieses Verfahren nicht der optimale Gerichtsort.“

Seite aus der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Heinz Schaden, Othmar Raus, Monika Rathgeber und andere Landesbedienstete

ORF/Peter-Paul Hahnl

Die Vorwürfe der Anklage sollten in Linz verhandelt werden, weil dort die mediale Berichterstattung nicht so intensiv sei, argumentiert der Anwalt von Raus

Umfangreiche Berichterstattung als Grund

Denn auf Grund der intensiven medialen Berichterstattung über den Finanzskandal im Allgemeinen und die Swap-Geschäfte im Besonderen sei die „regionale Betroffenheit“ in Salzburg wesentlich höher als außerhalb des Bundeslandes, argumentiert der Anwalt in dem Antrag.

„Die umfangreiche und keinesfalls in allen Fällen objektive und inhaltlich korrekte ‚Versorgung‘ der Öffentlichkeit mit (zumeist negativen) Schlagzeilen und Informationen, der sich ein durchschnittlicher Medienkonsument in den letzten Jahren nicht entziehen konnte“, beeinflusse in Salzburg die öffentliche Meinung, so der Anwalt. Und das sei angesichts der Laienrichter in dem Schöffenverfahren relevant. Schon eine Verlegung des Verfahrens von Salzburg nach Linz würde „diese Problematik entschärfen.“

Oberlandesgericht Linz muss entscheiden

Als Befangenheitsantrag gegen die in Salzburg bereits eingeteilte Richterin wollte Muhri seinen Antrag nicht verstanden wissen. Es gehe rein um den Prozessort. Der Antrag wird jetzt an das Oberlandesgericht Linz weitergeleitet, wo dann entschieden wird. Für Ruhri liegt ein Delegierungsgrund nach der Strafprozessordnung auch dann vor, wenn es sich um ein Verfahren gegen ein Organ der Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle handelt. Heinz Schaden (SPÖ) sei als Bürgermeister der Stadt Salzburg mit sicherheitsbehördlichen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben betraut.

Die Anklage selbst will der Raus-Anwalt nicht beeinspruchen. Er wolle seine Argumente vor Gericht vorbringen, so Ruhri.

Schaden-Anwalt für Prozess in Salzburg

Walter Müller, der Anwalt des ebenfalls angeklagten Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden, sieht die Verlegung des Prozesses hingegen skeptisch: Er ist für ein Verfahren in Salzburg.

Untreue-Anklage gegen sieben Personen

Vergangene Woche brachte die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) ja Anklage gegen Bürgermeister Schaden, Ex-Landesfinanzreferent Raus, Ex-Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber und vier weitere Landes- und Stadtbedienstete wegen des Verdachts der Untreue ein. Der Vorwurf: Sechs Swap-Geschäfte der Stadt seien 2007 ohne erkennbare Gegenleistung von der Stadt auf das Land Salzburg übertragen worden, obwohl sie damals mit fast fünf Millionen Euro im Minus waren - mehr dazu in Finanzskandal: Anklage gegen Schaden (salzburg.ORF.at; 1.2.2017).

Erst Montagmittag betonte Bürgermeister Schaden in einer Pressekonferenz, dass er für sich mit einem Freispruch in dem Verfahren rechne - mehr dazu in Schaden erwartet Freispruch (salzburg.ORF.at; 6.2.2017).

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