Garagenstreit: „Kein Amtsmissbrauch von Rössler“
Rössler hatte ihren Beamten eine Weisung erteilt, wonach der Bescheid für die Flächenwidmungsplanänderung zum Ausbau der Mönchsberggarage negativ zu sein habe. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sprach von reiner Willkür, das habe sich nach einer Akteneinsicht gezeigt.
Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ist die Stadt jetzt aber abgeblitzt. Die Staatsanwaltschaft habe „mangels Anfangsverdacht einer von Amtswegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen“, heißt es.
Landesverwaltungsgericht am Zug
Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall damit erledigt, nicht jedoch für das Landesverwaltungsgericht. Die Stadt bekämpft den negativen Bescheid. Das Landesverwaltungsgericht kann den Bescheid des Landes bestätigen oder der Beschwerde der Stadt folgen.
Links:
- Misstrauensantrag gegen Rössler abgelehnt (salzburg.ORF.at; 25.1.2017)
- Mönchsberggaragen-Streit Fall für Staatsanwalt (salzburg.ORF.at; 9.1.2017)