Salzburgs Schüler erhalten am öftesten frei
154 Mal wurde in Stadt und Land Salzburg im Schuljahr 2015/16 das Fernbleiben „aus begründetem Anlass“ für mehr als eine Schulwoche genehmigt. Zum Vergleich: In Kärnten geschah das bei ähnlicher Schülerzahl nur 23 Mal.
APA/Roland Schlager
Die Praxis der Landesschulräte bei der Genehmigung ist auch in den anderen Bundesländern höchst unterschiedlich: In Wien, wo es drei Mal so viele Schüler gibt wie in Salzburg, hat der Stadtschulrat 103 Mal das längere Fernbleiben vor den Sommerferien genehmigt. Dahinter folgen Tirol (83 Mal) und mit geringem Abstand Vorarlberg (76 Mal) mit seiner um die Hälfte geringeren Schülerzahl. In Niederösterreich gab es 54 Mal die Erlaubnis zum Fernbleiben „aus begründetem Anlass“, in Oberösterreich 40 Mal. Sehr restriktiv gehandhabt wird die Regelung in der Steiermark (drei Genehmigungen) und dem Burgenland (null).
Landesschulrat muss Fehlzeit genehmigen
Wenn ein Schüler mehr als eine Woche „aus begründetem Anlass“ in der Schule fehlt, muss das vom Landesschulrat genehmigt werden. Bei Abwesenheit bis zu einem Tag muss nur der Klassenvorstand zustimmen, bei mehreren Tagen bis zu einer Woche der Schulleiter.
Als „begründete Anlässe“ gelten etwa familiäre Ereignisse bzw. berufliche Tätigkeit der Eltern im In- und Ausland, Behördengänge im Ausland, Sprachaufenthalte, medizinische Behandlung der Kinder oder naher Verwandter im In- und Ausland oder Teilnahme an Sport- und Musikveranstaltungen. Ein Fernbleiben „für den Zweck einer bloßen Verlängerung der Hauptferien“ ist von der Regelung nicht gedeckt, wird in der Anfragebeantwortung betont.
Link:
- Schulautonome Tage für versteckte Herbstferien (Salzburg.ORF.at; 26.10.2016)