Landeshauptmann bedroht: 15 Monate Haft

Ein 70-jähriger Salzburger ist Donnerstag beim Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hat via Web auch Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) bedroht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, doch die Staatsanwältin hat keine Erklärung abgegeben.

Bizarre Vorgänge um Auschwitz-Fotomontage

Der Prozess begann am Donnerstag mit einem Geständnis des Salzburgers. Er sei damals oft betrunken gewesen, habe nichts gegen Pühringer und er sei auch kein Neonazi, beteuerten sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger.

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Verurteilt wegen NS-Wiederbetätigung

ORF-Redakteur Jörg Eisenberger hat den Prozess beobachtet.

Der 70-Jährige hatte eine Fotomontage des Konzentrationslagers Auschwitz im Internet gutgeheißen. Auf der Facebook-Seite von Landeshauptmann Pühringer hatte der Pensionist geschrieben: „Ich warne sie, sie werden gestürzt, passen sie auf sich und ihre Familie auf, ich liebe das Töten.“ Das gab der ehemalige Installateur am Donnerstag vor Gericht auch zu.

„Alkohol und zu wenig Wissen über Facebook“

Aber er habe sich bei Pühringer schriftlich entschuldigt und dieser habe einen Antwortbrief geschickt dass er die Entschuldigung akzeptiere. Viel Alkohol, Schmerzmittel und kein Sinn dafür wie Facebook funktioniert, macht der Pensionist als Motiv für sein Handeln geltend. Das sei auch der Grund, warum er ein Foto des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Schriftzug „Asylheim - wir haben wieder geöffnet“ gutgeheißen und „Arbeit macht frei“ daruntergeschrieben habe.

Das alles ist allerdings kein Kavaliersdelikt, bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung sind Geschworene zuständig wie bei Mord. Nötigung eines Volksvertreters wird ebenfalls strenger bestraft als zwischen „normalen“ Personen.