Härteres Vorgehen gegen Drogen-Straßenverkauf
Am Salzburger Landesgericht wurde am Dienstag ein 31-jähriger Pakistani nach den neuen Bestimmungen verurteilt. Er bot wahllos Passanten vor dem Salzburger Hauptbahnhof abgepackte Cannabisportionen an - beobachtet von der Polizei.
Bis zu zwei Jahre Haft bei öffentlichem Anbieten
Laut neuem Gesetz ist es dabei egal, wieviel Drogen der Betreffende bei sich hat. Allein das öffentliche Anbieten kann jetzt bis zu zwei Jahre Gefängnis bringen, ist man bei Polizei und Staatsanwaltschaft erfreut. Die neuen Regeln erlauben strengen Zugriff, „wenn das Dealen von Suchtgift im öffentlichen Raum passiert und viele Menschen die Möglichkeit haben, das zu sehen“, sagt der Salzburger Staatsanwaltschaftssprecher Robert Holzleitner. Wenn es nicht so viele potenzielle Augenzeugen gibt, könne ebenfalls angezeigt werden - aber nur, wenn das Drogengeschäft „besonderes Ärgernis erregt.“
Der 31 Jahre alte Pakistani leugnete am Dienstag vor Gericht, Passanten angesprochen zu haben - aber die Beobachtungen der Polizei wogen vor der Richterin schwerer. Drei Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil.
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Strengere Strafen für Straßendealer
Weil vor Kurzem das Gesetz verschärft wurde, droht Drogenhändlern an öffentlichen Orten jetzt eine strengere Strafe.
„Erlaubt es Polizei, effektiv vorzugehen“
Anlass für die Gesetzesänderung waren die Kleindealer in den Wiener U-Bahn-Stationen. Die neuen Bestimmungen bringen aber auch in Salzburg die Drogenszene weiter unter Druck, ist Holzleitner überzeugt: „Es sind Orte wie zum Beispiel der Salzburger Bahnhofsvorplatz oder auch größere Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln natürlich Brennpunkte, wo es diese Bestimmungen der Polizei schon erlauben, ziemlich effektiv gegen Drogenhändler vorzugehen.“ Bisher kamen Drogen-Kleinhändler, die in aller Öffentlichkeit aktiv waren, mit deutlich geringeren Strafdrohungen davon - nämlich höchstens sechs Monaten Haft.