Mini-Schneeräumer: Kritik an Staus
Zum Beispiel auf der vielbefahrenen Aigner Straße in der Landeshaupstadt Salzburg waren Montagfrüh mehrere Minitraktoren über längere Strecken zu Wohnsiedlungen und Häusern unterwegs. Auch in anderen Stadtteilen haben Autofahrer im dichten Schneetreiben solche Gefährte ohne Kennzeichen beobachtet - auf Durchzugsstraßen. Immer wieder sei es dadurch im Berufsverkehr zu Staukolonnen gekommen.
Gehsteige erlaubt, Überstellung nur via Anhänger
Von der Verkehrspolizei heißt es dazu, solche Traktoren und ähnliche Klein- und Kleinstfahrzeuge dürften laut Gesetz keinesfalls längere Strecken auf öffentlichen Straßen zurücklegen. Sie seien rein für Hausbereiche gedacht. Bei Einfahrten sei nur auf wenigen Metern die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen erlaubt, auf denen die Straßenverkehrsordnung gelte. Der Gehsteig vor einem Haus dürfe damit aber schon geräumt werden.
Kein Versicherungsschutz bei Unfällen
Für Überstellungen zwischen Siedlungen müssen Minitraktoren auf Anhänger verladen werden, sagt Rudolf Wimpissinger von der Verkehrspolizei. Es gebe bei Unfällen keinen versicherungsrechtlichen Schutz außerhalb der Hausbereiche. Zudem müsse jeder Minitraktor ohne Kennzeichen mit Warnlichtern und einer Tafel zum maximalen Tempo ausgerüstet sein: 10 km/h.
Link:
- Schüsse aus Ärger über laute Schneeräumung (tirol.ORF.at; 16.1.2017)