Taxler soll Kundin missbraucht haben: verurteilt
Die 18-jährige Salzburgerin war in der Nacht auf 14. Mai bei der Lokalmeile am Rudolfskai in der Salzburger Altstadt gegen 3.50 Uhr von einer Freundin betrunken in das Taxi gesetzt worden. Der Lenker sollte sie nach Hause in den Stadtteil Langwied bringen - eine rund fünf Kilometer lang Fahrstrecke.
18-Jährige: „Er hatte seine Hand in meiner Hose“
Während der Fahrt schlief die betrunkene 18-Jährige auf der Rückbank ein - und das soll der 53-jährige Taxifahrer ausgenützt haben: Er habe bei einem kurzen Halt nach hinten gegriffen und sie im Genitalbereich betastet, sagte die junge Frau bei dem Prozess am Donnerstag: „Ich habe gemerkt, dass er seine Hand in meiner Hose hatte. Er zog sie voll schnell raus, als ich aufgewacht bin“, schilderte das mutmaßliche Opfer.
„Ich bin erschrocken und habe zu schreien angefangen und wollte aussteigen“, erzählte die 18-Jährige weiter. „Doch er hat mich nicht lassen. Er hat mich dann heimgefahren. Ich habe geweint, ihm das Geld gegeben, bin ausgestiegen und dann ist er weitergefahren.“ Ob sich die Hand des Mannes über oder unter ihrem Stringtanga befand, konnte die 18-Jährige nicht mehr sagen. Die Salzburgerin erzählte den Vorfall ihrem Vater - dieser zeigte dann den Taxilenker an.
Taxler: Vorwurf ist „Ausländerfeindlichkeit“
Bei dem Prozess wies der türkischstämmige 53-Jährige jede Schuld vehement von sich: Er habe nach hinten gegriffen, um ihre Geldtasche zu suchen, die junge Frau aber nicht berührt, betonte der Angeklagte. Die junge Frau habe die Geldtasche im Auto verloren, er habe sie ihr gegeben: „Da war keine Berührung“, übersetzte die Dolmetsschein. Der Vorwurf gegen ihn sei „Verleumdung und Ausländerfeindlichkeit“, gab der 53-Jährige an.
Zudem sei der Abstand von seiner Position am Fahrersitz zur Kundin, die auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz saß, zu groß gewesen, als dass er mit der Hand in ihren Schritt hätte greifen können, rechtfertigte sich der verheiratete Vater zweier Kinder. Der 53-Jährige arbeitet seit 15 Jahren als Taxifahrer, bezieht nach eigenen Angaben derzeit aber Notstandshilfe.
1.440 Euro Geldstrafe, dazu Haft auf Bewährung
Die Richterin verurteilte den 53-Jährigen schließlich zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, dazu noch 1.440 Euro Geldstrafe. Diese Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwalt noch Verteidiger eine Erklärung abgaben.
Schon einmal ähnlicher Prozess gegen den Taxilenker
Gegen den Mann war bereits im Jahr 2015 wegen eines ähnliches Vorwurfes ein Verfahren am Bezirksgericht anhängig, das mit einer Diversion geendet hatte. Damals führten zwei Polizisten eine „Sitzprobe“ durch, wobei der Beamte am Fahrersitz „ohne Probleme mit der rechten Hand in den Schritt des anderen gelangen konnte“, wie die Richterin am Donnerstag ausführte.
Ein Sachverständigen-Gutachten konnte keine Klarheit bringen. An der Unterhose der Kundin habe man biologische Kontaktspuren des Angeklagten nicht nachweisen können, erklärte der Gerichtsmediziner. Es seien zwar männliche Merkmale gefunden worden, die Qualität des Spurenmaterials sei aber nicht ausreichend gewesen, um ein zuverlässiges Untersuchungsergebnis zu erhalten.