Schüsse auf Nachbarskatze: 5.400 Euro Strafe

Ein pensionierter Hausarzt ist am Montag in Salzburg wegen Tierquälerei zu 5.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er soll im Dezember 2015 und Juni 2016 mit einem Luftdruckgewehr auf eine Nachbarskatze geschossen und sie verletzt haben.

Der 71-jährige Angeklagte hatte vor dem Richter seine Unschuld beteuert. Er habe nur testen wollen, ob sein jahrelang nicht benutztes Gewehr „noch gerade schießen kann“, hatte der Flachgauer am ersten Prozesstag im August 2016 erklärt. Er sei unschuldig, er schieße nicht auf Tiere. Eine Katze habe er nicht gesehen, als er aus einem Zimmer auf die Blätter eines Nussbaumes zielte.

Der Verteidiger hatte zudem betont, dass für die Tat auch jemand anderer infrage kommen könne. Denn im ländlichen Raum gebe es eine unendliche Zahl an Besitzern von Luftdruckwaffen. Außerdem bezweifelte der Anwalt, dass das Kaliber der Projektile mit der Waffe übereinstimmt.

Gutachten: Projektile aus Gewehr des 71-Jährigen

Doch diese Frage konnte jetzt ein Gutachten klären, das das Gericht einholen ließ. Laut diesem passten die beim verletzten Kater Ernst gefundenen Projektile zur Waffe. Die Katze hatte Glück. Durch die Schüsse seien keine lebenswichtigen Organe getroffen worden, schilderte der 26-jährige Besitzer.

Er habe die Katze zweimal hechelnd und blutend aufgefunden. Die Geschoße steckten noch immer im Körper des Vierbeiners. Der Tierarzt hielt es in beiden Fällen für unnötig, sie zu entfernen, weil sie sich ohnehin im Gewebe verkapseln würden. Das Gerichtsgutachten wurde anhand der Röntgenbilder erstellt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte muss laut dem Urteil 5.400 Euro Geldstrafe und noch 276 Euro Behandlungskosten an den Besitzer des Tieres zahlen. Das Luftdruckgewehr wird eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger eine Erklärung dazu abgaben.

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