Airbnb & Co.: 20 Verfahren in Salzburg

In der Stadt Salzburg laufen derzeit rund 20 Verfahren gegen Wohnungsinhaber, die ihre Wohnung über Onlineplattformen wie zum Beispiel Airbnb illegal an Touristen vermieten. Die Regeln dafür würden oft missachtet, sagt der Magistrat.

Das Salzburg-Angebot auf Internetplattformen wie zum Beispiel Airbnb, wimdu oder 9flats ist groß: Dutzende Zimmer, Wohnungen oder ganze Häuser werden dort zum Vermieten angeboten - in jeder Preisklasse.

In Häusern mit mehr als fünf Wohnungen verboten

Dabei sei es in vielen Fällen illegal, Privatwohnungen für touristische Zwecke an Urlauber zu vermieten, sagt Felix Holzmannhofer, Leiter des Baurechtsamts im Salzburger Magistrat. Denn nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz ist eine touristische Nutzung von Wohnungen in Häusern mit mehr als fünf Wohnparteien verboten. Und diese Grenze soll in den nächsten Monaten noch weiter gesenkt werden: Dann soll das Vermieten in Häusern mit mehr als drei Wohnparteien verboten werden. Zudem müssen in Mehrparteienhäusern alle anderen Wohnungseigentümer der touristischen Nutzung zustimmen.

iPad mit Airbnb Webseite

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Viele Vermieter auf Airbnb und anderen Portalen ignorierten die geltenden Regeln, sagt die Stadt Salzburg

Außerdem muss ein Vermieter pro Nacht und Person 1,50 Euro Ortstaxe an die Stadt Salzburg entrichten - egal ob es sich um Privatzimmer oder eine Ferienwohnung handelt.

Bis zu 25.000 Euro Strafe drohen

Doch viele der Vermieter auf Airbnb und ähnlichen Plattformen würden diese Regeln entweder nicht kennen oder sie bewusst ignorieren, sagt Holzmannhofer. Deshalb laufen in seiner Abteilung zurzeit rund 20 Verfahren - in etwa gleich viele wie 2015. Nach dem Raumordnungsgesetz drohen bei illegaler Vermietung bis zu 25.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Der Magistrat kontrolliert von sich aus Zimmerangebote auf den Onlineplattformen und bekommt auch Tipps von Nachbarn, die die touristische Vermietung stört. Den Nachweis zu führen, sei aber oft aufwendig, sagt Holzmannhofer: Denn Airbnb & Co. geben keine Daten über die Vermieter an die Behörden heraus. Deshalb müssten Magistratsbeamte bei einem Verdacht gleich mehrmals kontrollieren, um eine touristische Nutzung nachweisen zu können.

Peter-Paul Hahnl, salzburg.ORF.at

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