Krankmeldungen gefälscht: Bewährungsstrafe

Am Salzburger Landesgericht ist ein 30-jähriger Deutscher zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Krankenstandsmeldungen gefälscht hatte. Er erschlich sich damit Gehaltsfortzahlungen, so das Gericht.

Der in Hallein (Tennengau) lebende 30-Jährige schickte sieben Mal gefälschte Krankenstandsmeldungen an seinen Arbeitgeber. Dabei war er davor gar nicht beim Arzt und somit auch nicht krankgeschrieben. Er kopierte einfach eine ältere, echte Krankmeldung und trug neue Krankenstandszeiten ein.

Er habe sich damals psychisch krank gefühlt, begründete der 30-Jährige das bei dem Prozess. Was er aber nicht bedachte hatte, war, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arzt den Ausfall des Arbeitsnehmers an die Krankenkasse melden muss. Und diese Meldung lag nicht vor. Zuerst versuchte der Deutsche noch, den Verdacht auf seinen HNO-Arzt zu lenken. Dann legte er aber doch ein Geständnis ab.

Sieben Monate Haft auf Bewährung

Krankenstandsmeldungen zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt. Wenn das mehrmals geschieht - wie in diesem Fall - lautet die Anklage auf gewerbsmäßig schweren Betrug mit einer Strafdrohung bis zu zehn Jahren Haft. Der 30-Jährige kam aber mit einer milderen Strafe davon: Das rechtskräftige Urteil lautete sieben Monate Haft auf Bewährung. Mildernd sind laut Richter tatsächliche psychische Probleme des Mannes. Das Gehalt wurde dem 30-Jährigen auch nicht bei allen sieben gefälschten Krankenständen weitergezahlt: Denn die Firma war in Konkurs gegangen.