Sohn starb bei Unfall: Geldstrafe für Vater

Am Freitag ist ein Vater aus Taxenbach (Pinzgau) in einem Berufungsverfahren zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er seinen dreijährigen Sohn versehentlich bei einem Verkehrsunfall getötet hatte.

Der dreijährige Bub war im Herbst 2015 zwischen dem Einfahrtstor beim Wohnhaus der Familie und dem Autoanhänger des Vaters eingeklemmt worden. Das Kind erlitt bei dem Unfall schwerste Kopfverletzungen und starb im Hubschrauber auf dem Weg ins Krankenhaus - mehr dazu in Dreijähriger stirbt nach Verkehrsunfall (salzburg.ORF.at; 26.9.2015). Die geschockten Eltern des Buben wurden von der Krisenintervention betreut.

Vater muss 120 Euro Bußgeld bezahlen

Am Freitag zog ein Berufungssenat juristisch einen Schlussstrich unter den tragischen Unfall: Der Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt. 120 Euro davon muss er bezahlen, der Rest der Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil ist rechtskräftig.