Mönchsberggarage: Bescheid soll mangelhaft sein

Die Stadt Salzburg hält den negativen Bescheid für die Mönchsberggarage von der Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) für juristisch mangelhaft. Bis zum 9. Jänner hat die Stadt Zeit, Einspruch einzulegen.

In vier Wochen endet die Frist bis zum Einspruch beim Landesverwaltungsgericht. Solange kann die Stadt Salzburg die Ablehnung zur Erweiterung der Mönchsberggarage noch juristisch bekämpfen. Inhaltlich sind die Eckpunkte klar: die ressortzuständige Astrid Rössler fand unter anderem, dass für die Garagenerweiterung zu wenig Parkplätze an der Oberfläche verschwinden würden. Die Stadt sah das naturgemäß anders - mehr dazu in: Mönchsberg-Garage: Land lehnt Ausbau ab (salzburg.ORF.at; 12.12.2016)

Wurde Geschäftsordnung eingehalten?

Außerdem gebe es auch formaljuristische Mängel, meint die Stadt. Denn der gesamte ablehnende Bescheid ist an die Stadt Salzburg gerichtet. Die ist aber gar nicht zuständig, sondern ausschließlich der Bürgermeister als Behörde. Der Fehler, der sich durch den ganzen Bescheid zieht, widerspreche sogar dem Raumordnungsgesetz, glaubten Rechtsexperten.

Unklar ist auch, ob die Geschäftsordung der Landesbehörden eingehalten worden ist. Erlassen dürfte den Bescheid eigentlich nur das Amt der Landesregierung, tatsächlich unterschrieben hat ihn aber nur die politisch zuständige Astrid Rössler. Dieser Vorgang sei zumindest völlig unüblich, hieß es dazu in einer Aussendung des Magistrats am Donnerstag. Wann der Einspruch gegen die Ablehnung genau eingebracht wird, steht noch nicht. Beobachter rechneten damit, dass sich der Rechtsstreit jedenfalls bis zum Verwaltungsgerichthof in Wien hinziehen wird.

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