Aiderbichl: Ex-Pfleger könnte angeklagt werden

Gegen einen Ex-Pfleger des schwer erkrankten Gründers von Gut Aiderbichl, Michael Aufhauser, ist nun ein Strafantrag beim Landesgericht Salzburg wegen versuchter Erpressung eingebracht worden.

Der 44-Jährige soll vom Geschäftsführer der Aiderbichl-Tiergnadenhöfe, Dieter Ehrengruber, Geld gefordert haben, ansonsten werde er intime Details und Fotos von Aufhauser veröffentlichen.

SMS und Brief als Beweismittel

Der Beschuldigte hatte Aufhauser von Dezember bis Juli 2016 in dessen Haus in Salzburg betreut. Nachdem der Kroate in seine Heimat auf Urlaub gefahren und nicht mehr zurückgekehrt war, erhielt der Geschäftsführer der Tiergnadenhöfe mehrere SMS-Nachrichten und einen Brief.

Am 16. September soll der 44-Jährige den Erpressungsversuch verübt haben. Er soll Ehrengruber mitgeteilt haben, er werde Lichtbilder des Michael Aufhauser an Journalisten übergeben, und er werde durch einen Anwalt eine Anzeige gegen Ehrengruber einbringen, weil dieser ihm Geld für sexuelle Handlungen an Aufhauser angeboten hätte.

Verdächtiger verlangte „Entschädigung“

Da er wegen der Aufforderung zu Intimitäten psychisch beeinträchtigt worden sei, habe er seine Pflegetätigkeit niederlegen müssen, soll der 44-Jährige dem Aiderbichl-Geschäftsführer ausgerichtet haben. Laut Strafantrag verlangte er auch eine „angemessene Entschädigung“ von Ehrengruber, ohne jedoch eine konkrete Summe zu nennen. Falls er keine Nachricht von Ehrengruber erhalte, werde er über einen Rechtsanwalt die Staatsanwaltschaft informieren und auch Kontakt mit den Medien aufnehmen - diese seien sehr interessiert und würden auch sehr viel Geld für wahre Geschichten bieten.

„Vorwürfe sind absurd“

Ehrengruber bezeichnete die Vorwürfe des Beschuldigten, er habe den Pfleger zu sexuellen Handlungen an Aufhauser aufgefordert, als absurd und zeigte sich sehr betroffen darüber. Aufhauser sei so bedürftig, dass er sich auf seine Genesung konzentriere. Körperliche Bedürfnisse in diese Richtung seien nie ein Thema gewesen, betonte der Geschäftsführer.

Das Delikt versuchte Erpressung sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft vor.

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