Gericht: Gemeinnützige Arbeit für Spar-Chef

Spar-Österreich-Chef Gerhard Drexel muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das ist das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens im November in Salzburg wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch.

Spar-Österreich-Vorstand Gerhard Drexel

Spar

Gerhard Drexel muss 120 Stunden in einer Sozialeinrichtung arbeiten

Der Manager war wegen einer Aussage im Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde gegen Spar angeklagt. Laut Anklage soll sich Drexel nach der zweiten Hausdurchsuchung bei Spar im September 2013 mit dem Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, in Salzburg zu einem Vieraugengespräch getroffen haben.

Bei diesem Treffen soll Drexel seinen Duz-Bekannten Thanner aufgefordert haben, einen Bußgeldantrag gegen den Spar-Konzern im Wettbewerbsverfahren zu unterlassen. Im Gegenzug werde Drexel nicht öffentlich machen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde bei den Hausdurchsuchungen Spionagesoftware eingesetzt habe.

Thanner lehnte das Angebot ab. Spar wurde in dem Verfahren in zweiter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof zu einer Geldbuße von 30 Millionen Euro verurteilt - mehr dazu in Preisabsprachen: Zusatzstrafe für Spar (salzburg.ORF.at; 12.8.2016).

Anzeige von Kartellrichterin

Thanner erstattete nach dem Treffen allerdings keine Anzeige. Vielmehr kam diese Anzeige gegen den Spar-Chef später von der Richterin im Kartellverfahren, wo Drexel das Treffen in seiner Befragung schilderte. Vor einem Schöffengericht bekannte sich Drexel am Freitag nicht schuldig. „Ich bin aber bereit für eine Verantwortungsübernahme“, sagte er.

Deshalb beendete die Richterin das Verfahren mit einer Diversion: Drexel muss laut dieser innerhalb der nächsten sechs Monate 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Richterin ließ in ihrer Entscheidung die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung ebenso als Milderungsgrund gelten wie die Unbescholtenheit Drexels und den öffentlichen und konzerninternen Druck auf den Manager.

Für die Richterin war die Diversion in Form von gemeinnütziger Arbeit das probatestes Strafmittel, da Zeit für Drexel ein wertvolleres Gut sei als Geld. Der Spar-Chef muss für die Diversion lediglich einen Pauschalkostenbeitrag von 250 Euro - den Höchstsatz - leisten. Die Diversion ist rechtskräftig.

Arbeit in Sozialeinrichtung

Die gemeinnützige Arbeit soll der Topmanager in einer Einrichtung für Behinderte, Kinder und Jugendliche oder Obdachlose leisten. „Ich bin froh, dass die Sache ein Ende hat“, sagte Drexel unmittelbar nach der Verhandlung. Mit dem Ausmaß der Diversion zeigte er sich einverstanden.