„Drohnenkrieg“ vor Gericht: Urteil schriftlich

Der Konflikt zwischen Großgrundbesitzer Max Mayr-Melnhof und dem Verein gegen Tierfabriken ging Montag vor Gericht weiter. Der Jagdherr hatte die Tierschützer wegen des Einsatzes einer Film- und Foto-Drohne geklagt. Das Urteil ergeht schriftlich.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die seit Jahren umstrittene Wildschweinjagd in der Antheringer Au (Flachgau). Seit einem Jahr decken sich die beiden Kontrahenten gegenseitig mit Anzeigen ein - etwa wegen Sachbeschädigung, Tierquälerei oder Verleumdung. Montag ging es um Besitzstörung wegen des Drohnenfluges. Eine Drohne der Tierschützer hatte am 15. Dezember 2015 bei einer Gatterjagd im Wildschweingehege von Mayr-Melnhof gefilmt und dabei getötete Tiere dokumentiert. Der Jagdherr und Grundbesitzer klagte darauf wegen Besitzstörung.

Totes Wildschwein im Straßengraben

Einsatzdoku.at / Patrik Lechner

Erlegtes Wildschwein

„Drohne sorgte für Unruhe“

Die Drohne hatte damals den Zaun des Gatters in Anthering (Flachgau) überflogen und Aufnahmen vom Aufbrechplatz gemacht, wo Dutzende getötete Wildschweine abgelegt waren. Das Fluggerät sei damals über zahlreichen Jägern und Helfern geschwebt und habe für enorme Unruhe gesorgt, berichteten Zeugen heute - auch weil es einer Stromleitung verdächtig nahe kam.

Anderer Richter nahm an Gatterjagd teil

Der Richter war in einer früheren Verhandlungsrunde von der Verteidigung Balluchs in Frage gestellt worden. Es hatte sich laut APA herausgestellt, dass der Vorsitzende der Bezirksgerichts Oberndorf (Flachgau) - ein anderer Richter - an der Gatterjagd teilgenommen hatte und damals auch mit VGT-Aktivisten aneinandergeraten war. Der nun verhandelnde Richter sah sich allerdings als nicht befangen an. Das Landesgericht Salzburg folgte seiner Argumentation.

Drohne zwei Mal angeschossen

„Ich habe dann den Auftrag gegeben, die Drohne abzuwehren“, sagte Mayr-Melnhof am Montag vor Gericht. Ein Jäger kam der Aufforderung nach und schoss auf das ferngesteuerte Flugobjekt. Die Drohne wurde zwei Mal getroffen, konnte aber wieder aus dem Gatter fliegen. Wer sie bediente, darüber gingen die Meinungen im Verfahren allerdings auseinander.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Balluch erklärte wiederholt, dass weder er noch ein anderer VGT-Aktivist die Drohne gesteuert hätten. Tatsächlich wurde er an jenem Tag von keinem Zeugen mit einer Drohne oder auch nur Fernbedienung gesehen.

Balluch sagte, er habe die - später medienwirksam veröffentlichten - Film- und Fotoaufnahmen von der Wildschweinjagd von Gesinnungsgenossen aus Salzburg bekommen, Anrainer des Gatters, die sich ebenfalls für Tierschutz engagieren. „Sie haben mir erzählt, dass ihre Drohne beschossen wurde und mir den Schaden gezeigt. Weil sie sich nicht trauten, Mayr-Melnhof wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, habe ich das unternommen.“

Zeitungsbericht: „Irrtum des Redakteurs“

Allerdings wurde Balluch zwei Tage nach dem Vorfall in der Tageszeitung „Kurier“ mit folgenden Worten zitiert: „Ich konnte sie noch zu mir steuern, dann sahen wir, dass der Rotor getroffen wurde und der Rumpf einen Streifschuss abbekommen hatte“, schilderte der VGT-Obmann damals. „Ein Irrtum des Redakteurs“, meinte Balluch dazu am Montag im Prozess: „Ich werde wohl gesagt haben, dass es eine Tierschutzdrohne war. Und der Journalist wird davon ausgegangen sein, dass ich geflogen bin.“

Urteil erst in sechs Wochen

Maximilian Schaffgotsch, Mayr-Melnhofs Anwalt, hält das für eine nachträgliche Schutzbehauptung: „Warum geben Sie nicht einfach zu, dass Sie geflogen sind?“ Balluch konterte: „Weil ich es nicht war.“ Der Tierschützer hat am Montag sogar eine kleine Drohne mitgebracht - „eine wie sie der VGT für Aufnahmen einsetzt.“ Das im Dezember 2015 für die Filmaufnahmen genutzte Modell sei aber eindeutig größer gewesen, waren sich dann die meisten Zeugen einig. Weil es für größere Geräte eine Fluggenehmigung der Austro Control braucht, hat Schaffgotsch alle in Anthering erteilten Drohnen-Bewilligungen ausheben lassen - ohne Treffer bei einer Privatperson.

Das Urteil ergeht in dem Zivilprozess schriftlich. Wie Richter Thomas Prammer zur APA sagte, werde das wohl eineinhalb Monate in Anspruch nehmen.

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