Dm-Antrag gegen Apothekermonopol abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt einen Antrag der Drogeriekette dm gegen das Apothekermonopol abgewiesen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wals-Himmelreich (Flachgau) ist dennoch zuversichtlich. Ein neuer Antrag ist geplant.

Die Drogeriemarktkette dm will alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente in ihren Filialen und im Onlineshop verkaufen und brachte deswegen beim VfGH den Antrag auf Aufhebung des Paragrafen 59 des Arzneimittelgesetzes und des Paragrafen 5 des Apothekergesetzes ein.

Nur aus formalen Gründen abgelehnt

Doch nur diese zwei Paragrafen im Gesetz aufzuheben, reiche nicht aus, um im Fall des Falles das Apothekermonopol zu beseitigen, entschieden die Verfassungsrichter. Deshalb wiesen sie den Antrag der Drogeriemarktkette aus formalen Gründen zurück. Ob der Antrag inhaltlich eine Chance hätte, ließen die Höchstrichter offen: „Es kann daher offen bleiben, ob der Antrag im Übrigen alle Prozessvoraussetzungen eines Individualantrages erfüllen würde“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Drogeriekette plant neuen Anlauf

Für dm ist die Entscheidung der Höchstrichter dennoch ein wichtiges Signal: Offensichtlich sei der Kampf gegen das Apothekermonopol nicht völlig chancenlos, hieß es aus dem Unternehmen. Die Drogeriemarktkette kündigte deshalb am Freitag an, den Antrag zu „erweitern“.

Dm-Geschäftsführer Harald Bauer interpretierte den Beschluss so, dass der VfGH „den Individualantrag gegen den Apothekenvorbehalt des Arzneimittelgesetzes grundsätzlich für prüfenswert erachtet“. Das sei ein erster wichtiger Erfolg, so der dm-Chef in Österreich.

Husten-Medikamente in Schachteln

ORF

Dm will künftig auch rezeptfreie Medikamente verkaufen und will das beim VfGH durchboxen

Verkauf in der Drogerie

Für sein Anliegen, rezeptfreie Arzneimittel in seinen Geschäften zu verkaufen, habe dm zuletzt indirekt auch Rückenwind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erhalten, heißt es in der Unternehmensaussendung. Der EuGH habe in Zusammenhang mit einem Erkenntnis zum Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel festgestellt, dass bestimmte Zugangsbeschränkungen nicht dazu geeignet sind, Gesundheit und Leben zu schützen: „Dies muss wohl auch für den Bereich der rezeptfreien Arzneien gelten und für den stationären Verkauf in der Drogerie, der im Vergleich zum Vertrieb im Internet deutlich sicherer gestaltet werden kann“, glaubt Bauer.

Das Apothekenmonopol könne per se keine zentrale Voraussetzung dafür sei, dass die Menschen die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung zum richtigen Zeitpunkt verwenden, argumentiert der dm-Geschäftsführer.

Links: