Messerstiche in Asylheim: Haft auf Bewährung

Wegen einer Messerstecherei in einem Asylheim in Radstadt (Pongau) ist Donnerstag beim Landesgericht ein Iraker verurteilt worden. Der 27-jährige Asylwerber erhielt sieben Monaten Haft auf Bewährung - nicht rechtskräftig.

Die Attacke mit dem Messer ist im April 2016 geschehen. Das Urteil gegen den Iraker erfolgte nun nicht - wie angeklagt - wegen versuchten Mordes sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Überschreitung von Notwehr.

Der Angeklagte sprach von Beginn an von Notwehr. Das Opfer war ein 25-jähriger Marokkaner. Der sei in der Nacht auf 12. April in sein Zimmer gekommen und habe ihn beschimpft, attackiert und mit einem Messer auf ihn einstechen wollen, sagte der Iraker: „Ich habe ihm das Messer aus der Hand genommen.“

Schwere Verletzungen des Marokkaners

Als der Marokkaner mit einem Hocker auf ihn losgegangen sei, habe er mit dem Messer zugestochen, das laut Staatsanwalt eine zwölf Zentimeter lange Klinge aufwies. „Wenn ich schuldig wäre, hätte ich mich nicht der Polizei gestellt“, sagte der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag im August. Der Marokkaner erlitt bei dem Zwischenfall einen Durchstich im Ellbogenbereich des rechten Unterarms, eine Durchtrennung einer Sehne an einem Finger und Schnittwunden im Schulterbereich.

Der Staatsanwalt schloss in seiner Anklage einen Mordvorsatz nicht aus, weil der Beschuldigte laut Opfer und Zeugen aggressiv und unnachgiebig vorgegangen sei. Er habe gezielte Stichbewegungen gegen den Kopf und Oberkörper des Opfers gesetzt. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht aber am Donnerstag nicht an.

Keine Erklärung der Anklage

Der Iraker wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe heftiger reagiert, als dies im Rahmen der Notwehr noch zulässig gewesen wäre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

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