Höchstgericht spricht FPÖ Parteiförderung zu

Im Streit um die Parteienförderung nach der Spaltung der Salzburger Freiheitlichen hat der Verfassungsgerichtshof nun der FPÖ Recht gegeben. Ihr stehe die volle Förderung zu. Bei der gegnerischen FPS sorgt das Urteil für Kritik.

Der Streit rund um die Parteienförderung für die Freiheitlichen wird seit der Parteispaltung im Juni 2015 ausgetragen: Damals wurde der langjährige FPÖ-Landesobmann Karl Schnell mit seinen Getreuen aus der FPÖ ausgeschlossen und gründete die Freie Partei Salzburg (FPS). Da mit Schnell aber auch fünf der sechs Landtagsabgeordneten die FPÖ verließen, bekommt seitdem die FPS den Großteil der Parteienförderung des Landes - rund 750.000 Euro pro Jahr für fünf Abgeordnete.

Mandatszahl bei Wahl entscheidend

Für die FPÖ bezahlt das Land hingegen nur den Basisbetrag (114.953 Euro pro Jahr) und die Förderung für die einzige verbliebene FPÖ-Landtagsabgeordnete (128.847 Euro). Gegen diese Entscheidung legte die FPÖ Beschwerde ein. Beim Landesverwaltungsgericht Salzburg blitzten die Freiheitlichen damit ab. Beim Verfassungsgerichtshof bekamen sie hingegen am 13. Oktober aber Recht.

Für die Höhe der Parteienförderung sei nach der geltenden Rechtslage in Salzburg das Ergebnis der letzten Landtagswahl maßgeblich - und nicht die aktuelle Parteimitgliedschaft einzelner Abgeordneter, heißt es in der VfGH-Entscheidung. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung zu Gunsten der FPS die Rechtslage „in einem wesentlichen Punkt grundlegend verkannt“, betonten die Höchstrichter in ihrer Entscheidung.

„Schallende Ohrfeige“ für Landesverwaltungsgericht

„Das Höchstgericht hat dem Landesverwaltungsgericht für seine Fehlentscheidung eine schallende Ohrfeige verpasst“, kommentierte FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Hochwimmer die Entscheidung. Denn schließlich habe bei der letzten Landtagswahl 2013 die FPÖ sechs Mandate geschafft - und nicht die FPS. Für die FPÖ ist mit der VfGH-Entscheidung klar, dass ihr rückwirkend und auch in Zukunft die Parteienförderung für sechs Arbgeordnete ausgezahlt werden muss.

Wie das Land Salzburg mit der Höchstgerichtsentscheidung in der Praxis umgehen wird, ist bisher noch unklar. Am Donnerstag gab es aus der Finanzabteilung des Landes keine Stellungnahme.

„Steuerzahler wird aufkommen müssen“

Die Wahrscheinlichkeit, dass die FPÖ das für 2015 und 2016 Geld von der FPS bekomme, sei gering, sagte Hochwimmer: „Die Beträge werden wohl nicht mehr rückforderbar sein. Dass die Behörde den bereits rechtskräftigen Bescheid an die FPS abändert, halte ich wegen der strengen Bestimmungen für unwahrscheinlich.“ Der Bescheid an die FPÖ müsse allerdings saniert werden. „Für den falschen Spruch des Landesverwaltungsgerichts wird damit letztlich der Steuerzahler aufkommen müssen.“

FPS: „Entscheidung ohne Rechtsempfinden“

FPS-Chef Karl Schnell betonte gegenüber dem ORF, dass der Förderbescheid des Landes Salzburg für seine Partei rechtskräftig sei. Der Rechtsstreit um die Förderung sei ausschließlich zwischen dem Land und der FPÖ ausgefochten worden. Das Urteil des Höchstgerichtes sei "unverständlich und nicht nachvollziehbar, so FPS-Chef Schnell: „Letztlich wird das Land und damit der Steuerzahler eine Förderung an eine Partei zahlen, die gar nicht im Landtag vertreten ist.“

Die einzige verbliebene FPÖ-Mandatarin im Landtag gehöre zwar der Partei an, sei aber nach dem Gesetz eine freie Abgeordnete. „Der Verfassungsgerichtshof hat bei seiner Entscheidung streng nach den Buchstaben des Gesetzes geurteilt, nicht aber nach normalem Rechtsempfinden und Hausverstand“, kritisiert Schnell. Nachsatz: „Die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl lässt grüßen.“

„Von FPÖ-Querschüssen nicht irritieren lassen“

An die FPÖ werde er sicher kein Geld zurückzahlen, betont der FPS-Parteichef. Auch Auswirkungen auf den nächsten Wahlkampf - in Salzburg wird im Frühjahr 2018 gewählt - befürchtet er nicht: „Wir waren immer sparsam und haben sowohl für die Mitarbeiter wie für die nächste Wahl Mittel auf der Seite“, so Schnell. Er wolle sich nun wieder auf Sachpolitik konzentrieren und sich nicht von den ständigen Querschüssen der FPÖ beirren lassen.

Links: