Strafe gegen Vergewaltiger erhöht

Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes hat Donnerstag die unbedingte Haftstrafe gegen einen 38-jährigen Rumänen von acht auf zehn Jahre erhöht. Er war im März in Salzburg wegen Vergewaltigung einer 17-Jährigen verurteilt worden.

Der Beschuldigte sei bei seiner Tat in Hallein (Tennengau) besonders brutal vorgegangen, urteilten die Richter bei der ersten Verhandlung in Salzburg. Sie konnten keinen Milderungsgrund feststellen.

Gewalttat beim Treppelweg

Der Rumäne, Vater von zwei Kindern, hatte die 17-Jährige am 8. August 2015 beim Salzach-Treppelweg in Hallein vergewaltigt, ihr mit dem Umbringen gedroht, sie geschlagen und verletzt. Die Jugendliche erlitt laut ihrem Opferanwalt Stefan Rieder ein schweres psychisches Trauma. Ihr wurde vom Erstgericht ein Teilschmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen. Davon werde sie allerdings keinen Cent erhalten, weil der Beschuldigte mittellos sei, sagte Rieder der APA.

Täter behauptete, die Frau hätte das gewollt

Im erstinstanzlichen Prozess hatte der Rumäne seine Unschuld beteuert und behauptet, dass es im gegenseitigen Einvernehmen zum Sex gekommen sei. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung wurde aber rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, der Angeklagte eine mildere. Nun legte der Mann vor dem Drei-Richter-Senat unter Vorsitz von Monika Gföllner noch ein Geständnis ab. Der Gelegenheitsarbeiter war in seiner Heimat bereits sechs Mal vor Gericht gestanden.

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