Prozess um „Heil Hitler“-Rufe bei Krampuslauf

„Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe samt Schlägerei bei einem Krampuslauf in Bischofshofen (Pongau) haben am Dienstag vor Gericht geendet. Vier Ex-Grundwehrdiener sind wegen Wiederbetätigung angeklagt.

Den Nazi-Gruß sollen die bisher unbescholtenen jungen Männer auf dem Weg zu einem Kebap-Stand am 4. Dezember 2015 grölend von sich gegeben haben. Zwei Angeklagte aus Vorarlberg, 21 und 22 Jahre alt, konnten sich laut ihren Verteidigern aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt daran erinnern. Mit nationalsozialistischem Gedankengut hätten die beiden Burschen jedenfalls nichts am Hut. Bei einer Durchsuchung sei nichts Einschlägiges gefunden worden, was zu einem Kontakt zum rechtsradikalen Milieu geführt hätte.

„Es war einfach eine Provokation im Rausch“, sagte der Verteidiger des 21-jährigen Vorarlbergers. Das „Heil Hitler“-Schreien im Rausch „ist wie Autofahren im Rausch scheinbar nicht auszurotten“, sagte der Rechtsanwalt.

Pongauer Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Die Verteidiger der beiden 20-jährigen Angeklagten aus dem Pongau, denen ausschließlich nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wurde, erklärten, dass die zwei Burschen ein paar Schritte hinter den Vorarlbergern gegangen seien und keinesfalls „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ gerufen hätten. Sie forderten einen Freispruch und untermauerten diesen mit „zahlreichen Entlastungszeugen“.

18-Jähriger, der einschritt, wurde verprügelt

Allerdings soll der Anklage zufolge ein couragierter Bursch aus dem Pongau, der die Sprücheklopfer aufforderte, sie sollten die Nazi-Ausrufe lieber sein lassen, von den zwei Vorarlbergern massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Oberkörper und den Kopf kassiert haben. Der 18-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch und Prellungen, wie der Staatsanwalt erklärte.

Die Vorarlberger bekannten sich laut ihren Verteidigern zu der Körperverletzung für schuldig. Sie hätten ein Entschuldigungsschreiben mit dem Angebot einer Teilzahlung im September an den Pongauer geschickt. Der 22-Jährige habe ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro bezahlt, sagte dessen Verteidiger zur Richterin. Der Anwalt gab allerdings zu bedenken, dass damals eine Schlägerei zwischen sechs und sieben Personen stattgefunden habe: „Das war nicht so eine einseitige Geschichte. Mein Mandant hatte auch einen Nasenbeinbruch und Prellungen.“

Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt: Zum einen erkrankte am Mittwoch eine Beisitzerin, zum anderen soll jetzt noch ein Gutachten eingeholt werden.

Links: